Kärnten: Urlaub für Pflegende Angehörige - Anmeldung ab Montag möglich

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
11 Sep 17:46 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Prettner: Pflegenden Angehörigen eine Woche kostenlose „Auszeit“ zu ermöglichen, ist ein Kärntner Alleinstellungsmerkmal – Anmeldungen ab 13.09. bis 29. Oktober möglich – Erster Turnus startet am 28. November

Klagenfurt (LPD). „Der kostenlose Erholungsurlaub für pflegende Angehörige ist eine von mehreren Maßnahmen des Landes, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, um Familienmitgliedern, die ihre Lieben betreuen und pflegen, zu entlasten“, teilt Sozial- und Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner mit. „Kärntnerinnen und Kärntner, die einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 betreuen, bieten wir damit eine Auszeit an und das nicht erst seit gestern, sondern bereits seit Jahren. Wird eine an Demenz erkrankte Person betreut, so kann man die Erholungswoche schon aber der Pflegestufe 2 in Anspruch nehmen“, wie Prettner informiert.

Das Urlaubsangebot für pflegende Angehörige umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer mit Vollpension im Gesundheitshotel Bad Bleiberg. Im Paket enthalten sind unter anderem kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieangebote und -anwendungen, es gibt Vorträge zu pflegerelevanten Themen, Informationsvermittlung oder auch auf Wunsch psychologische Beratung. Prettner: „Sich der Pflege eines Jugendlichen, behinderten Kindes oder Familienmitgliedes zu widmen, ist eine körperlich und emotional fordernde Aufgabe. Für Betroffene Angebote wie dieses zu schaffen und damit die Möglichkeit, sich selbst Pausen zu gönnen, ist daher umso wichtiger.“

Der erste Turnus der Erholungswochen startet am 28. November und dauert bis 5. Dezember. Die Daten für die weiteren beiden Turnusse: 5. Dezember bis 12. Dezember und 12. Dezember bis 19. Dezember. Die Anmeldungen dafür sind ab Montag, 13. September, und bis 29. Oktober möglich. Anträge erhält man bei Gemeindeämtern, Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie beim Amt der Kärntner Landesregierung. Auch online kann der Antrag abgerufen werden: unter www.ktn.gv.at – Menüpunkt „Themen“ - Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige.

Während dieser Woche sorgt das Land für einen professionellen Pflegeersatz. Es sei selbstverständlich, dass das Land Kärnten hier die Pflege während der Erholungswoche bereitstellt, wie Prettner betont. „Mit Hilfe von Kurzzeitpflegeplätzen oder mobilen sozialen Diensten wird das realisiert. Unsere GPS-Stellen des Landes, aber auch unsere Pflegenahversorgung unterstützen gerne bei der Organisation der Ersatzpflege,“ erklärt die Sozial- und Gesundheitsreferentin.



Quelle: Land Kärnten



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