Über Hund und Katz: Land Kärnten informiert zur Heimtierdatenbank

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Lindwurm - Symbolbild
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06 Feb 12:41 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Prettner: Was Hunde- und Katzenbesitzer über die Chip- und Registrierungspflicht ihrer lieben Vierbeiner wissen müssen, liegt ab sofort in einer Servicebroschüre auf

Klagenfurt (LPD). Müssen alle Hunde in der Heimtierdatenbank registriert sein? Ersetzt die Meldung des Hundes bei der Gemeinde die Registrierung? Welche Katzen müssen gechippt sein? Wie funktioniert das? Fragen über Fragen – die alles andere als für „die Katz“ sind. Im Gegenteil: Hunde- und Katzenbesitzer müssen über die Chip- und Registrierungspflicht ihrer lieben Vierbeiner Bescheid wissen – weil ansonsten Geldstrafen von bis zu 3.750 Euro drohen. Damit genau das nicht passiert, hat Tierschutzreferentin LHStv.in Beate Prettner eine Informationsbroschüre in Auftrag gegeben: Diese liegt nun zu 3.000 Stück vor und wird zur kostenlose Entnahme in Tierarztpraxen, in den Gemeindeämtern und in den Bezirkshauptmannschaften aufgelegt.

„Tatsache ist, dass bei weitem nicht alle Hunde und Zuchtkatzen gechippt und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert sind. Abgesehen davon, dass sich die Besitzer damit strafbar machen, wird es im Fall eines entlaufenen Tieres sehr schwer, wenn nicht unmöglich, den Hund oder die Katze wieder nach Hause zu bringen“, betont Prettner. Wie sie informiert, müssen alle Hunde bis zu einem Alter von drei Monaten oder vor einer Abgabe an einen anderen Halter gechippt und registriert werden. Dasselbe gilt für Zuchtkatzen. Dabei handelt es sich um alle Katzen (weiblich und männlich), die regelmäßig Zugang ins Freie haben und nicht kastriert sind. „Zu beachten ist, dass die Meldung eines Hundes bei der Gemeinde nicht die Registrierung in der Heimtierdatenbank ersetzt. Das ist ein oftmaliges Missverständnis“, erklärt Prettner.




Quelle: Land Kärnten



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