UK zur Nutzung von Fördergeldern - Zusammenfassung der Sitzung vom 24. Februar

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Wien

25 Feb 20:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Heute, am Montag, dem 24. Februar 2020, hat die Untersuchungskommission zum „Missstand bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien“ ihre sechste Sitzung abgehalten. Eine geladene Zeugin, Journalistin Mag.a Nina Horaczek, war entschuldigt.

Als erster Zeuge zur Befragung durch die Kommission war Bildungs- und Jugendstadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) geladen. Er wurde zur Förderung der Vereine „Kulturzentrum Spittelberg“ und „Community TV“ befragt, dem Träger des Senders „Okto TV“. Dabei ging es um die Förderrichtlinien des Magistrats bzw. die Konsequenzen bei deren Missachtung - etwa Rückerstattungen von Subventionen an die Stadt. Czernohorszky wurde auch zum Informationsfluss zwischen Vereinen, Magistratsabteilungen, seinem Ressort und dem Gemeinderat befragt. Er gab weiters Antwort auf die Frage, wie oft die MA 13 in den vergangenen fünf Jahren Rückerstattungen von Förderwerbern verlangt hat, und ob der Gemeinderatsausschuss darüber - und ab welcher Betragshöhe - informiert werden solle. Weitere Fragen betrafen seine persönliche Beteiligung an der Entscheidung über die Höhe der Subvention an „Okto TV“ sowie an der Entscheidung, einen externen Wirtschaftsprüfer zur Kontrolle der Förderabrechnung von „Okto“ zu beauftragen. Czernohorszky wurde auch befragt, warum bei „Okto TV“ die „fördergebende Stelle“ von der MA 13 zur MA 5 wechselte, auf welcher Entscheidungsebene das passierte und wie oft solche „Ressortwechsel“ vorkommen.

Als zweiter Zeuge gab Steuerberater Mag. Josef Leutgeb Antworten auf die Fragen der Kommission. Leutgeb ist Geschäftsführer jener Kanzlei, welche die Förderabrechnung des Vereins „Community TV“ im Auftrag der Magistratsabteilung 13 analysiert hat. Fragen an Leutgeb behandelten die inhaltlichen Punkte der Auftragsvergabe vom Magistrat an die Kanzlei, und welche Aspekte bei der Förderabrechnung insbesondere zu untersuchen seien. So wurde er zum Beispiel gefragt, ob „in-sich-Geschäfte“ bei „Okto Lab“ Teil der Prüfung waren, inwiefern der Verein in seiner Gebarung auf Rücklagen geprüft wurde, und ob diese Rücklagen relevant für ein Fortbestehen der Okto GmbH sein könnten. Leutgeb sprach weiters zu Fragen, ob seine Kanzlei jene Rechnungs-Bereiche zu untersuchen hatte, die vorab schon von der MA 13 geprüft worden waren; und ob seine Kanzlei sämtliche Informationen vom Magistrat erhalten habe, die für die Prüfung notwendig waren. Auch wurde Leutgeb zur „Angemessenheit“ von ausbezahlten Gehältern bei „Community TV“ befragt – „angemessen“ im Vergleich zu anderen Medienunternehmen, und zwar bezogen sowohl auf die Geschäftsführung als auch auf die RedakteurInnen.

Als dritter Zeuge erteilte Publizist Armin Thurnher, der Vorstandsmitglied im „Okto“-Trägerverein „Community TV“ war, unter anderem zu folgenden Angelegenheiten Auskünfte: Genaue Funktionen des Zeugen im Vorstand des Vereins und ob dafür Gehälter oder Entschädigungen gezahlt wurden. Auch beantwortete er Fragen zur Gründungsidee von „Okto TV“, zum Umgang im Vorstand mit der medialen und politischen Kritik am Sender und wie sich die Art der Zusammenarbeit mit der Stadt bei den gestellten Förderansuchen gestaltete. Weiters gab Thurnher vor dem Ausschuss Auskunft zu seiner Reaktion auf Vorwürfe gegen „Okto TV“, die in Boulevard-Medien aufgetaucht waren. Weitere Fragen behandelten die Themen: Gesellschaftskonstruktion von „Okto-Lab“; mögliche Gewinnausschüttungen an den Trägerverein; Kenntnis über den Wechsel der subventionsgebenden Stelle von der MA 13 zur MA 5; Verbesserungspotenzial für Förderungsabwicklungen mit der Stadt; Gründe für die Bildung von Rücklagen beim Verein; Versuch der Einflussnahme von Seiten der „Politik“ auf „Okto TV“ sowie Anzahl der Angestellten bei „Community-TV“.

Als vierter Zeuge wurde Obersenatsrat Dr. Paul Jauernig, Leiter der „Gruppe Interne Revision und Compliance“ in der Wiener Magistratsdirektion, zu folgenden Themen befragt: Art und genauer Gegenstand der Prüfung des Vereins „s2arch“ sowie prinzipielle Grundlagen und Ablaufprozesse einer Prüfung durch die Interne Revision, insbesondere wie der Informationsfluss mit der zuständigen Geschäftsgruppe, die die Revision in Auftrag gegeben hatte, erfolgte. Zudem wurde der Zeuge befragt, ob es eine „Sonderbehandlung“ für den gegenständlichen Verein gegeben habe. Weitere Fragen wurden zu folgenden Angelegenheiten gestellt: Zeitpunkt der Vorlage des Prüfberichts bei den zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung; wesentliche Unterschiede der Prüfung durch die Revisions-Abteilung im Gegensatz zu einer Prüfung durch den Stadtrechnungshof; Anzahl der Beauftragung einer Revision durch Geschäftsgruppen pro Jahr; mögliche Weisungen innerhalb der Magistratsabteilung 27 sowie ein möglicher finanzieller Schaden für die Stadt Wien; Art der Abrechnungskontrolle im Magistrat; Überprüfung der Einhaltung der Empfehlungen der Internen Revision; mögliche Kontakte zwischen Interner Revision und „s2arch“ sowie die Wahrnehmung des Ablaufs des Ermittlungsverfahrens gegen einen Referenten der Magistratsabteilung.

Als fünfter Zeuge erteilte Mag. Bernhard Bouzek, Mitarbeiter im Dezernat „Internationale Aktivitäten“ in der städtischen Abteilung für Europäische Angelegenheiten (MA 27) Auskünfte zu seinen Aufgaben und Tätigkeiten als Förderreferent in der MA 27. Weiters gab er Auskunft zu folgenden Themen: Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Vereines „s2arch“, der Schulprojekte in Südafrika unterstützt; Art der Übermittlung von Weisungen innerhalb der Magistratsabteilung sowie die Präsentation der Abrechnungen zwischen Verein und der Förderstelle sowie deren Protokollierung; möglicher finanzieller Schaden für die Stadt Wien; Verwendung von Checklisten der Internen Revision für die Prüfung von Förderprojekten; seine Einschätzung der Förderwürdigkeit des Vereins „s2arch“ sowie konkrete, sinnhafte Effekte der Vereinsförderungen in Südafrika. Zusätzliche Fragen beschäftigen sich mit weiteren Kriterien für die Überprüfungen von Förderprojekten.

Die nächste Sitzung der Untersuchungskommission findet voraussichtlich am Mittwoch, dem 11. März 2020 um 10 Uhr im Wiener Rathaus statt.

Sitzungsprotokolle auf www.wien.gv.at

Die Protokolle der Sitzungen sind unter https://www.wien.gv.at/mdb/uk/foerdergelder/ abrufbar und werden damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Wortprotokoll der heutigen Sitzung ist in Kürze dort zu lesen.


Quelle: Stadt Wien



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