UK zur Nutzung von Fördergeldern - Zusammenfassung der Sitzung vom 23. Jänner 2020

Slide background
Wien

24 Jän 05:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Heute, am Donnerstag, den 23. Jänner 2020, hat die Untersuchungskommission zum „Missstand bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien“ ihre vierte Sitzung abgehalten.

Als erster Zeuge zur Befragung durch die Kommission war Wiens Magistratsdirektor Dr. Erich Hechtner geladen. Er wurde unter anderem zu folgenden Themen befragt: unterschiedliche Rechtsmeinungen betreffend den Antrag zur Einsetzung der Untersuchungskommission und daran anknüpfend der Prüfung des Vereins Kinder- und Jugendbetreuung und bereits zugestellte Vereinsakten; den Gegenstand der Untersuchungskommission und zulässige Fragen; das zuständige Organ für die Vergabe von Förderungen; die Schwärzung von Akten und mögliche Richtlinien dafür sowie über die Rechtsmeinung und Zuständigkeit des Magistrats bzw. den Schutz der MitarbeiterInnen sowie mögliche Auswirkungen der Zeugenbefragungen; die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit; Formalitäten betreffend der Anträge auf Einsetzung einer Untersuchungskommission; mögliche Weisungen in Zusammenhang mit der Erstellung von Rechtsgutachten und Auswahl der Ersteller eines Gutachtens sowie die Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes.

Anschließend war der Leiter der Abteilung Schulen (MA 56) OSR Mag. Robert Oppenauer als zweiter Zeuge geladen. Er wurde nicht befragt. Ebenso wurden die für heute anberaumten Einvernahmen von Jürgen Czernohorszky, Stadtrat für Bildung, Integration, Jugend und Personal sowie der ehemaligen Geschäftsführerin der „Mein Nachmittag bringts´ - Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ Brigitte Kopietz aufgeschoben.

Grund für die Verschiebung der Einvernahmen war der Beschluss der Kommission, in Hinblick auf eine bestehende Stellungnahme der Magistratsdirektion und ein Gutachten eines Verfassungsexperten sowie den Aussagen des Magistratsdirektors in der heutigen Sitzung, ein weiteres verfassungsrechtliches Gutachten einzuholen. Darin soll von einer zu bestellenden Gutachterin oder einem zu bestellenden Gutachter bis 10. Februar 2020 ein Gutachten zu Fragen der Prüfkompetenz der Untersuchungskommission - unter anderem zur Prüfung der Vorbereitung der Gemeinderatsbeschlüsse durch den Magistrat und der Subventionsvergabe, inklusive Akteneinsicht und Befragung von ReferentInnen - eingeholt werden. Außerdem soll das Gutachten klären, inwieweit die Kommission die Organe von Vereinen zur Verwendung der Subventionsmittel befragen kann.

Die nächste Sitzung der Untersuchungskommission findet voraussichtlich am 14. Februar 2020 um 10 Uhr im Wiener Rathaus statt.

Sitzungsprotokolle auf www.wien.gv.at

Die Protokolle der Sitzungen sind unter https://www.wien.gv.at/mdb/uk/foerdergelder/ abrufbar und werden dadurch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Wortprotokoll der heutigen Sitzung ist demnächst dort zu lesen.



Quelle: Stadt Wien



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg