UGL-Holding Finanzierung gibt Banken kein Pfandrecht und keine Sonderstellung an LINZ AG
Linz
Durch die Finanzierung haben die Gläubiger (Banken und Stadt Linz) kein Pfandrecht sowie keine Sonderstellung an den Aktien der LINZ AG. Das bisherige Pfandrecht der Stadt Linz soll mit dem morgigen Gemeinderatsbeschluss aufgehoben werden.
Die letzte Kaufpreisrate an die Stadt Linz ist seitens UGL-Holding 2020 zu bezahlen – danach hat die Stadt keine Forderungen mehr gegenüber der UGL-Holding und die Nachrangerklärung ist de facto obsolet. „Diese Nachrangerklärung wird deshalb abgegeben, weil den Banken kein Pfandrecht eingeräumt wurde; wie dies bei Finanzierungen dieser Art üblich wäre. Die städtischen Planungen als auch jene der UGL-Holding sind so konzipiert, dass der hypothetische Fall „Zugriff auf LINZ AG Aktien“ de facto ausgeschlossen werden kann“, betont Finanzdirektor Christian Schmid.
Quelle: Stadt Linz
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