Tirol - Lehrausbildung: Jungen Asylwerbenden eine Chance geben

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v.li.: Bernhard Achatz (WK Tirol), Gert Hofmann (BFA), LRin Gabriele Fischer, LRin Patrizia Zoller-Frischauf, LRin Beate Palfrader und Martin Plunger (Abt. Staatsbürgerschaft) bei der Landtagsenquete zum Thema „Asylwerbende in der Lehre – Schaffung von Ausbildungssicherheit“.
Foto: Land Tirol/Kathrein
08 Dez 07:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landtagsenquete „Asylwerbende in der Lehre – Schaffung von Ausbildungssicherheit“

Mit der „Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen“ wurde asylwerbenden Jugendlichen ermöglicht, bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung zu absolvieren. Die Bundesregierung kündigte allerdings im September an, den Zugang zur Lehrausbildung für AsylwerberInnen abzuschaffen. Inzwischen dürfen Asylsuchende keine Lehrausbildung mehr beginnen.

Der Petitionsausschuss des Tiroler Landtags stellte im Juni dieses Jahres fest, dass die Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt eine Chance sowohl für die Unternehmen und unsere Gesellschaft, als auch für die betroffenen Menschen selbst darstelle. Die Lehre in Mangelberufen sei eine der wenigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerbende und gerade in diesem Bereich suchen Betriebe Arbeitskräfte, so der Petitionsausschuss.

Der Tiroler Landtag beauftragte daher die für die Themenbereiche Arbeit, Wirtschaft und Integration zuständigen Landesrätinnen Gabriele Fischer, Beate Palfrader und Patrizia Zoller-Frischauf mit der Durchführung einer Enquete, im Rahmen derer dieses Thema umfassend diskutiert werden und die Chancen und Möglichkeiten sowie auch vorliegende Problemstellungen herausgearbeitet werden sollen.

Ökonomische, arbeitsmarktpolitische und gesellschaftspolitische Aspekte

Nachdem bei der Integrationsenquete im Herbst dieses Jahres der Frage nachgegangen wurde, ob die Wirtschaft Migration braucht, steht nun ein weiterer Aspekt auf der Agenda: Im Rahmen einer Landtagsenquete wird die Frage der Lehrausbildung während eines offenen Asylverfahrens von mehreren Seiten beleuchtet: aus ökonomischer, arbeitsmarktpolitischer und integrationspolitischer Sicht.

Integrationslandesrätin Gabriele Fischer verweist einmal mehr auf den Tiroler Weg, bei dem Asylsuchende bereits ab ihrer Ankunft Integrationsangebote erhalten. „Besonders junge Menschen brauchen eine sinnvolle Perspektive – ein Ziel, mit dem sie sich identifizieren können. Das hat nichts mit Migration oder Flucht zu tun, das trifft auf alle Jugendlichen zu. Eine Lehre kann – insbesondere in einer schwierigen Situation – strukturgebend sein und helfen, Fuß zu fassen. Gleichzeitig setzen junge geflüchtete Menschen erste Integrationsschritte – sie lernen die Sprache im Alltagsgebrauch, kommen mit der Aufnahmegesellschaft in Kontakt, knüpfen soziale Bindungen und setzen sich mit landesüblichen Sitten und Gebräuchen auseinander. Aber nicht nur sie profitieren: Je mehr zugewanderte Menschen an Ausbildung, Qualifikation und Arbeitsmarktintegration erfahren, desto höher ist ihr Beitrag zur Entwicklung des Landes“.

„Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist eine Lehrausbildung für Menschen mit Fluchthintergrund zu befürworten. Arbeits- und integrationswillige Lehrlinge, die von ihrem Lehrbetrieb als angehende Fachkräfte nachweislich dringend benötigt werden, sollen die Möglichkeit haben, eine Fachausbildung zu absolvieren und im Land bleiben zu können. Hier braucht es menschliche Lösungen sowie entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen für Lehrlinge aus Drittstaaten. Die Anwendung der „3 2“-Regelung wie in Deutschland könnte für Österreich durchaus ein Vorbild sein“, schlägt Arbeitslandesrätin Beate Palfrader vor.

Wirtschafts- und Jugendlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf betont, dass die Kompetenzen in dieser Sache klar beim Bund liegen. Sie wünscht sich jedenfalls eine menschliche Lösung mit Hausverstand, denn es gehe um die Zukunft junger Leute: „Der akute Fachkräftemangel stellt uns vor eine große Herausforderung. Mit der Lehrberechtigung für Asylwerbende werden wir diese Problematik nicht lösen, allein im Gewerbe und Handwerk fehlen nach einer Schätzung rund 3.000 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Tourismus gibt es ähnliche Zahlen. Trotzdem können Unternehmen im Einzelfall mit einem engagierten und lernwilligen Asylwerber eine Lücke schließen. Wenn Asylwerbende eine Lehre beginnen, zeigen sie den Willen zur Integration und Leistungsbereitschaft und nehmen bei der Lehre in Mangelberufen niemandem einen Lehrplatz weg. Sollte am Ende aber die Entscheidung stehen, dass sie nicht in Österreich bleiben können, haben sie mit der Berufsausbildung persönlich gewonnen und in ihrem Heimatland eine Basis für den weiteren Lebensweg.“

Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen aus der Wirtschaft

Im Rahmen der Enquete wurden unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beleuchtet. „Anders als für Schülerinnen und Schüler oder Studierende gibt es derzeit keinen Aufenthaltstitel für Lehrlinge. Auch die Rot-Weiß-Rot-Karte kann dafür nicht in Betracht gezogen werden, da diese eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt“, berichtet Martin Plunger, Vorstand der Abteilung Staatsbürgerschaft.

Gert Hofmann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sagt zur rechtlichen Situation: „Alle Entscheidungen des BFA werden nach objektiven Kriterien getroffen, es geht um Recht und Rechtsstaatlichkeit. Die Judikatur sieht bei humanitärem Aufenthaltsrecht eine klare Faustregel vor, die besagt: Mindestens fünf Jahre Aufenthalt und eine außergewöhnliche Integration oder mindestens zehn Jahre Aufenthalt und eine durchschnittliche Integration. Erfüllt eine Person diese Grundvoraussetzungen nicht, ist der Sachverhalt damit rechtlich klar und es kann kein humanitärer Aufenthaltstitel erteilt werden.“

„Aus Sicht der Wirtschaft soll die Rot-Weiß-Rot-Karte so gestaltet sein, dass der Bedarf der Wirtschaft im Bereich der Mangelberufe durch Fachkräfte aus dem Ausland gedeckt werden kann“, stellt Bernhard Achatz von der Wirtschaftskammer Tirol klar. „Darüber hinaus sollen engagierte und leistungswillige Menschen in Tirol die Möglichkeit einer ausbildungsadäquaten Beschäftigung oder die Möglichkeit zur Ausbildung in einem Mangelberuf haben“.


Quelle: Land Tirol



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