Tirol: Erhöhter Versicherungsschutz für Mitglieder der Lawinenkommissionen

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Die Bergbahnen mit ihren Lawinenkommissionen sorgen für Sicherheit in Tirols Skigebieten. LHStv Josef Geisler und der Leiter der Lawinenkommissionsausbildung, Harald Riedl (Mitte), bedanken sich stellvertretend bei den Vertretern der Bergbahnen (von li.) Andreas Rauch (Mayrhofner Bergbahnen), Manfred Fiegl (Bergbahnen Sölden), Andreas Brandtner (Skigebiet Steinplatte), Wolfgang Moosbrugger (Tannheimer Bergbahnen).
Foto: Land Tirol/Entstrasser-Müller
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Als Vorsitzende der Lawinenkommissionen tragen die BürgermeisterInnen ein hohes Maß an Verantwortung. Bgm Herbert Kröll aus Nassereith, der Namloser Bgm Walter Zobl, LHStv Josef Geisler, Ausbildungsleiter Harald Riedl, Vomps Bgm Karl-Josef Schubert und Bgm Anton Mall aus See freuen sich über den erhöhten Versicherungsschutz für die Mitglieder der Lawinenkommissionen. (von li.)
Foto: Land Tirol/Entstrasser-Müller
02 Dez 16:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ausbildungsangebot weiter ausgebaut

243 Lawinenkommissionen mit 1.346 Mitgliedern beurteilen in den Gemeinden und Skigebieten Tirols Winter für Winter die lokale Lawinengefahr und sind dafür verantwortlich, die notwendigen Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen einzuleiten. Das Land Tirol hat nunmehr den Versicherungsschutz für die Mitglieder der Lawinenkommissionen weiter erhöht.

„Die Arbeit der Lawinenkommissionen ist in einem Gebirgsland wir Tirol unersetzlich. Die Mitglieder tragen eine hohe Verantwortung und sollen deshalb hervorragend ausgebildet, aber auch bestens abgesichert sein. Niemand soll Gefahr laufen, aufgrund seiner Tätigkeit für die Allgemeinheit in eine existenzielle Notlage zu geraten“, erklärt LHStv Josef Geisler als für den Katastrophenschutz zuständiges Regierungsmitglied. Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung wurde von 1,45 Millionen auf zehn Millionen Euro erhöht. Die Unfallversicherung umfasst nunmehr 100.000 statt 75.000 Euro ab. Die Rechtsschutzversicherung wurde auf 150.000 Euro verdoppelt.

Seit Bestehen des Lawinenkommissionsgesetzes von 1991 wurde kein Mitglied einer Lawinenkommission im Zusammenhang mit der Beurteilung der Lawinengefahr gerichtlich belangt. „Trotzdem braucht es eine entsprechende rechtliche und soziale Absicherung der Lawinenkommissionen“, bekräftigt Geisler. Dies gelte insbesondere auch für den Fall, dass jemand im Rahmen seiner Tätigkeit zu Schaden kommt.

Nicht nur den Versicherungsschutz für Mitglieder der Lawinenkommissionen hat das Land Tirol ausgebaut, auch das Ausbildungsprogramm wurde erweitert. So werden in Zusammenarbeit mit Südtirol erstmals viertägige Intensivkurse angeboten. Intensive Schulungen gibt es auch im Zusammenhang mit dem neuen Euregio-Lawinenreport von Tirol, Südtirol und Trentino. „Außerdem bieten wir neue Unterlagen zur Schneedeckenuntersuchung an“, ergänzt Harald Riedl, Leiter der Lawinenkommissionsausbildung des Landes Tirol.


Quelle: Land Tirol



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