Tierschutzombudsstelle - Was (Wiener) Wohnungskatzen brauchen

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Tierschutzombudsstelle: Was (Wiener) Wohnungskatzen brauchen
Foto: TOW/Martina Koppensteiner
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Tierschutzombudsstelle: Was (Wiener) Wohnungskatzen brauchen
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20 Nov 08:45 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gegen Missstände in der Haltung: Neue Broschüre der TOW gibt Tipps für zufriedenes Katzenleben

Katzen zählen in Österreich zu den beliebtesten Heimtieren. Auch in Wien haben die Samtpfoten zahlreiche Haushalte erobert, in denen sie meist als Wohnungskatzen ohne Freigang gehalten werden. „Der Irrglaube, dass Katzen recht anspruchslos und einfach zu halten sind, nimmt zwar ab. Trotzdem begegnen uns immer wieder Fälle von groben Missständen in der Tierhaltung. Allein heuer hatten wir es bisher mit 230 Meldungen in Wien zu tun“, sagt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW). Um den Tieren auch in der Großstadt ein zufriedenes und möglichst artgemäßes Katzenleben zu ermöglichen, hat die TOW die neue Broschüre „Was Wohnungskatzen brauchen“ veröffentlicht – und räumt mit fünf großen Irrtümern, unter denen besonders Stadtkatzen leiden, auf.

Irrtum Nr. 1: Ein Kisterl fürs Katzerl reicht

Als Faustregel gilt: Sie benötigen immer eine Katzentoilette mehr als Tiere in Ihrem Haushalt leben. Das bedeutet konkret: Eine Katze braucht zwei Kisterl, zwei Katzen drei Kisterl, … Warum das so sein sollte? Freilebende Katzen setzen Kot und Urin in zwei Sequenzen an unterschiedlichen Orten ab. In der Wohnung muss diese Möglichkeit künstlich geschaffen werden, indem man zwei, am besten in entgegengesetzten Bereichen der Wohnung platzierte Kisterl anbietet: eins fürs Koten und eines fürs Urinieren. Je mehr Katzen man hat, desto mehr Orte werden benötigt.

Irrtum Nr. 2: Katzen landen immer auf den Pfoten

Katzen drehen sich im freien Fall in der Luft um die eigene Achse – und landen somit im besten Fall auf ihren Pfoten. Um eine vollständige Drehung zu schaffen, braucht die Katze jedoch eine gewisse Zeit. Das bedeutet, dass auch ein Sturz aus geringerer Höhe mit lebensgefährlichen Verletzungen enden kann. Natürlich sorgt ebenso die Wucht eines Aufpralls aus größerer Höhe für Verletzungen, selbst wenn die Katze auf den Pfoten landet. Die Sicherung von Fenstern und Balkonen mit geeigneten Gittern oder Netzen ist daher unbedingt notwendig – und gesetzlich vorgeschrieben. KatzenhalterInnen, die ihre Fenster und Balkone nicht sichern, begehen Verwaltungsübertretungen und müssen mit Strafen bis zu 7.500 Euro rechnen. Gleiches gilt, wenn Katzen durch nicht gesicherte Fenster und Balkone zu Schaden kommen.

Irrtum Nr. 3: „Meine Katze mag kein Katzengras“

Katzengras ist für Wohnungskatzen eine unerlässliche Ressource, die übrigens auch in der Tierhaltungsverordnung vorgeschrieben ist. Diese speziellen Gräser dienen vor allem als Hilfsmittel, um das Herauswürgen von bei der Fellpflege verschluckten Haaren zu erleichtern. Wenn sich die Katze anscheinend nicht für das Gras interessiert, ist das Engagement der HalterInnen gefragt: Probieren Sie unterschiedliche Sorten aus oder säen sie das Gras selber an. Bauen Sie das Katzengras ins Spiel ein oder besprühen Sie die Pflanze mit Wasser, um die Neugier des Tiers zu wecken.

Irrtum Nr. 4: Katzen sind Einzelgänger

Das Image des unabhängigen Einzelgängers, der einen geringen Bedarf an menschlicher Gesellschaft hat, haftet der Katze noch immer an. Dabei handelt es sich in Wahrheit um sehr soziale Tiere. Die meisten Wohnungskatzen haben ein großes Bedürfnis nach der Zuwendung ihrer Bezugspersonen. Zu den Pflichten der verantwortungsbewussten HalterInnen gehört es u.a. auch, dass mit der Katze täglich interaktive Beutespiele durchgeführt werden, um ihrem Jagdinstinkt in der Wohnung Rechnung zu tragen.

Irrtum Nr. 5: Chip und Registrierung braucht eine Wohnungskatze nicht

Wer sein Tier liebt, der lässt es chippen und registriert es in der Heimtierdatenbank! Auch bei Wohnungskatzen kann es passieren, dass diese durch eine offene Tür ungewollt entweichen. Ohne Chip und Registrierung ist die Chance darauf, dass man sein geliebtes Tier wiederbekommt, gering.

Die neue Broschüre der TOW zeigt, dass man auch mit kleineren Investitionen sowie mehr Aufmerksamkeit und Zeitaufwand viel dazu beitragen kann, das Leben unserer Stubentiger zu bereichern und angenehmer zu gestalten. Grundsätzlich gilt: Die Anschaffung einer Katze muss – wie bei jedem anderen Lebewesen auch – gut überlegt sein. Als Hilfestellung hat die TOW eine Checkliste zusammengestellt, die KatzenfreundInnen die Entscheidung für oder gegen ein Tier erleichtern soll und die in der Broschüre enthalten ist. „Leider kommt es immer wieder vor, dass Katzen vernachlässigt oder misshandelt werden“, berichtet Eva Persy. „Hier reichen die Fälle von unterlassener medizinischer Versorgung bis zur Anwendung von Gewalt gegen das Tier. Wer solche Fälle beobachtet, soll sich bitte, bitte an uns wenden.“

Die Broschüre „Was Wohnungskatzen brauchen“ kann bei der Tierschutzombudsstelle Wien unter [email protected] bestellt oder auf www.tieranwalt.at heruntergeladen werden.

BILDER IN KÜRZE VERFÜGBAR UNTER https://www.wien.gv.at/presse/bilder

Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) setzt sich für ein harmonisches und respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt ein. Sie fördert die Interessen des Tierschutzes und vertritt diese auch in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle agiert unabhängig und weisungsungebunden.

Die TOW im Internet: https://www.tieranwalt.at Folgen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/tieranwalt.at


Quelle: Stadt Wien



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