Oberösterreich: Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer - Bei Tierquälerei nicht wegschauen – Ehrenpatenschaft für Hündin „Kiara“

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Oberösterreich

04 Dez 06:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Über einen besonders grausamen Fall von Tierquälerei in Oberösterreich wurde kürzlich in den Medien berichtet. Ein unbekannter Tierquäler hat eine junge Hündin so schwer misshandelt, dass nicht nur ihr Bein, sondern auch die Wirbelsäule gebrochen ist. Das völlig verängstigte und hilflose Tier wurde von einer Tierfreundin gefunden und ist nun bei der Pfotenhilfe Lochen in guten Händen.

„Diese schweren Fälle von Misshandlung schockieren mich zutiefst, aber sie sind vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Wie hoch die Dunkelziffer ist, weiß niemand genau. Unsere Gesellschaft interessiert sich immer mehr für das Wohlergehen von Tieren, dennoch ist es wichtig, die Menschen für dieses Thema noch mehr zu sensibilisieren. Ich appelliere daher, bereits erste Anzeichen von Tierquälerei der Polizei zu melden“, so Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer, „denn Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!“

Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe Lochen bietet Tieren in Not einen sicheren Zufluchtsort. Immer wieder müssen misshandelte, verwahrloste und vernachlässigte Tiere aufgenommen und tierärztlich versorgen werden. Auch um die seelischen Wunden der Opfer kümmert sich das erfahrene Team der Pfotenhilfe liebevoll.

„In den letzten Jahren erhalten wir vermehrt Meldungen von Tierquälerei, was ich auch auf das stetig steigende Tierschutzbewusstsein zurückführe“, so Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. „Tierschutzminister Mückstein muss allerdings dringend regelmäßige Kontrollen bei privaten Tierhaltungen einführen und Ressourcen dafür zur Verfügung stellen, da hinter verschlossenen Türen tagtäglich sehr viel Tierleid unentdeckt bleibt, weil sich Nachbarn oder Verwandte viel zu oft vor Anzeigen scheuen.“

Im Kampf gegen Tierquälerei ist die Pfotenhilfe Lochen seit vielen Jahren ein wichtiger Partner für das Land OÖ. So konnte beispielsweise im August, aufgrund einer Anzeige durch die Pfotenhilfe, erfolgreich gegen eine ungarische Tierschmugglerin und Tierquälerin vorgegangen werden. Sieben Hunde wurden durch die BH Ried und die Polizei aus einem extrem verwahrlosten Haus in Lohnsburg geholt und bei der Pfotenhilfe sicher untergebracht.

„Ich bedanke mich beim gesamten Team für dieses große Engagement im Tierschutz. Es ist mir auch eine große Freude, dass ich die Ehrenpatenschaft für Kiara übernehmen darf. Ich hoffe, dass sie Dank der Pfotenhilfe ein langes, glückliches Hundeleben führen wird können“, so Birgit Gerstorfer.

Der Strafrahmen im Strafrecht sieht für besonders schwere Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Doch nicht jede Tierquälerei ist strafrechtlich relevant, sondern bei weniger schweren Fällen ein Tatbestand nach dem Verwaltungsrecht. Im Rahmen der Landestierschutzreferent/innen-Konferenz 2021 wurde Tierschutzminister Wolfgang Mückstein ersucht, Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes zu verschärfen oder zu konkretisieren. Zum Beispiel im Hinblick auf Menschen mit Tierhalteverboten oder einschlägigen Vorstrafen: Hier wurde das Ministerium aufgefordert, ein Register zu schaffen, das es ermöglicht, diese Personen bei Umzug in ein anderes Bundesland rasch zu identifizieren und durch Kontrollen Tierleid zu verhindern.

„Im Bundestierschutzgesetz sind genau die Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren festgelegt worden. Dies müssen in jedem Falle eingehalten werden. Außerdem ist es verboten, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in schwere Angst zu versetzen“, betont Tierschutzombudsfrau Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder. „Jedes Tierleid ist eines zu viel. Ich möchte die Menschen ermuntern, nicht wegzuschauen, wenn Missstände in Tierhaltungen wahrgenommen werden oder Tieren Leid zugefügt wird.“


Quelle: Land Oberösterreich



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