Tierquälerei - Übertretung nach dem Jagdgesetz

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09 Apr 14:43 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Aufgrund einer Ende 2018 eingelangten anonymen Anzeige, wonach es am 18. November 2018 zu einer Tötung eines Hundes gekommen sei, ermittelten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Feldkirchen folgenden Sachverhalt.

Am 18.11.2018 gegen 16:00 Uhr erschoss ein 67-jähriger Mann aus dem Bezirk Feldkirchen über Ersuchen seines Bekannten, 63-jährig, mit einer Schrotflinte dessen Hund. Dazu wurde der Hund am Grundstück des 63-jährigen im Bezirk Feldkirchen an einen Baumstumpf angebunden. Da der erste Schuss nicht tödlich war lud der 67-jährige nochmals sein Schrotgewehr und tötete mit dem zweiten Schuss den Hund. Zwischen ersten und zweiten Schuss jaulte der Hund qualvoll und Spaziergänger wurden auf den Vorfall aufmerksam. Der Vorfall wurde jedoch nicht sofort angezeigt.
Bei den weiteren Ermittlungen konnte dem 67-Jährigen auch der widerrechtliche Abschuss mehrere Stück Rehwild nachgewiesen werden. Er war zum Zeitpunkt der Abschüsse nicht im Besitz eines gültigen Jagderlaubnisscheines für das Jagdgebiet.

Der 67-Jährige wird wegen Tierquälerei und Übertretungen nach dem Jagdgesetz angezeigt.



Quelle: LPD Kärnten



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