Themen des Stadtsenates vom 8. April 2020

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In seiner heutigen Sitzung tagte der Innsbrucker Stadtsenat unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen in den Ursulinensälen, Innrain 7.
Foto: IKM/K. Rudig
09 Apr 05:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Verfügungen des Bürgermeisters per Notrecht - Veröffentlichung des digitalen Baumkatasters - Österreichischer Städtebund: Entsendung Landesgruppe Tirol - Nominierung ÖV-Stabstelle - Tragwerktausch der Katzenbrünnlbrücke über Fallbach - Beiträge für städtische Betreuung - Inneneinrichtung des Kindergartens Reichenau-Süd

In dringenden Fällen, in denen die zeitgerechte Einberufung des Gemeinderates bzw. des Stadtsenates nicht möglich ist, kann der Bürgermeister in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung eben dieser zustehen, anstelle dieser Organe handeln – so sieht es das Innsbrucker Stadtrecht im Paragraf 33 vor. Im sogenannten Notrecht kann der Bürgermeister in dringenden Fällen handeln. Diese liegen vor, wenn die Erledigungen der Angelegenheiten ohne Nachteil für die Sache oder ohne Gefahr eines Schadens für die Stadt nicht aufgeschoben werden können oder ihrer Natur nach sofort erledigt werden müssen.

Da weder der Innsbrucker Gemeinderat noch der Stadtsenat aufgrund von Covid-19 tagen konnten, machte Bürgermeister Georg Willi insgesamt fünfmal vom Notrecht Gebrauch. Die Verfügungen wurden dem Stadtsenat in der heutigen Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt:

(1) Die Stadt Innsbruck hat im Jahr 1976 die Flächen der Deponie Ahrental zur Errichtung und zum Betrieb einer Mülldeponie von diversen Grundstückseigentümern in Bestand genommen. Diese Bestandverträge wurden im Jahr 1996 neu geregelt. Mit Vereinbarung vom 20.01.2000 hat die Stadt Innsbruck diese Flächen der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) in Unterbestand gegeben. Die Bestandverträge mit den Grundstückseigentümern sind bis 30.09.2020 befristet und zumindest 6 Monate vor deren Ablauf zu verlängern. Der Bürgermeister unterzeichnete die Verlängerung der Verträge auf unbestimmte Dauer am 19. März 2020.

(2) Zur Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur (Notbetrieb) und die notwendigen Maßnahmen für die Innsbrucker Bevölkerung wurde die Finanzverwaltung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsstellen, wie etwa Mittel zur ärztlichen Betreuung und Gesundheitsvorsorge, anzulegen. Ausgegangen wird von einer maximalen Summe von 200.000 Euro. Damit wird die Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur für den Notbetrieb und die notwendigen Maßnahmen für die Innsbrucker Bevölkerung finanziert. Der Bürgermeister nahm dies anstelle des Gemeinderates zur Kenntnis.

(3) Die Landeshauptstadt unterstützt Vereine und Organisationen aus den unterschiedlichsten Bereichen von privater Kinderbetreuung, Kultur, über Soziales bis hin zu Sport und Bildung. Aufgrund der Krise rund um Covid-19 können die Bestimmungen der Subventionsordnung nicht durchgehend eingehalten werden. Deshalb wurde es von der Stadt Innsbruck möglich gemacht, dass FörderwerberInnen zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes oder der Liquidität möglichst rasch Subventionen erhalten. Der Bürgermeister genehmigte diese Verfügung am 23. März 2020.

(4) Für UnternehmerInnen, die aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Krise nachweislich Einnahmenverluste oder einen völligen Einnahmenentfall haben, wird die monatlich fällige Kommunalsteuer aufgrund eines formlosen Schreibens an das Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung bis auf Weiteres gestundet. Vorschreibungen von Säumniszuschlägen und von Stundungszinsen erfolgen im Falle dieser Stundungsansuchen nicht. Per Notrecht genehmigte der Bürgermeister dies am 31. März 2020.

(5) Am 26. März 2020 genehmigte Bürgermeister Georg Willi sämtliche Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit von insgesamt 35 Sportclubs und -vereine.


Quelle: Stadt Innsbruck



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