Themen des Stadtsenates vom 13. März 2019

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Foto: D. Hofer
13 Mär 22:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Neuregelung: 70 Euro für WahlbeisitzerInnen - Frühe Sprachförderung in Kindergärten - Bestellung eines Amtsvorstandes - Transportfahrzeug für die Berufsfeuerwehr

Seit dem Jahr 2002 erhalten WahlbeisitzerInnen einen Entschädigungsbetrag von 44 Euro. 2017/18 fanden innerhalb kurzer Zeit die Nationalratswahl, die Volksbefragung „Olympia“, die Landtagswahl und die Gemeinderats-/Bürgermeisterwahl statt. Um die BeisitzerInnen über die damit einhergehenden verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, wurden Schulungen angeboten. Die An- oder Abwesenheit bei diesen hatte auch Auswirkungen auf die Zahlungen.

Der Stadtsenat sprach sich in seiner Sitzung einstimmig für eine Neuregelung aus. „Das bisherige System wird vereinfacht indem die Stadt den Beisitzerinnen und Beisitzern in den Sprengelwahlbehörden bei zukünftigen Wahlen eine pauschale Entschädigung von 70 Euro für die Vorbereitung und Anwesenheit am Wahlsonntag zahlt“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung übermittelt.


Quelle: Stadt Innsbruck



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