Stichtag für Europawahl am 26. Mai ist bereits der 12. März

Slide background
Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
05 Mär 18:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen an diesem Tag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein

(LK) Am 10. März Gemeindewahl, schon am 26. Mai die nächste Stimmabgabe bei der EU-Wahl. Mit Verordnung der Bundesregierung wurde die Europawahl in Österreich offiziell für diesen Sonntag ausgeschrieben. Ebenfalls darin enthalten: der Stichtag für diese Wahl mit Dienstag, 12. März. Dieser Stichtag ist unter anderem für nicht-österreichische EU-Bürger, die in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und an der EU-Wahl teilnehmen wollen, von Bedeutung.

Sie müssen dafür nämlich am 12. März in der Europa-Wählerevidenz ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eingetragen sein. EU-Bürger, die derzeit noch nicht in diese Evidenz eingetragen sind - vor allem Jungwähler, die seit 2014 das 16. Lebensjahr vollendet haben, zwischenzeitlich Zugezogene oder Personen, deren Eintragung mehr als zehn Jahre zurückliegt - müssen die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bis spätestens 12. März beantragen. „Dies auch dann, wenn sie in die Wählerevidenz für die Gemeindewahlen am kommenden Sonntag eingetragen sind“, informiert Michael Bergmüller, Leiter des Referates Wahlen und Sicherheit des Landes.

Alle Informationen zur Europa-Wahl auf einen Blick

Praktische Informationen zur Europawahl sind unter www.salzburg.gv.at/ew19 zu finden.


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg