St. Pölten: Neue Tempo 30 Zone verordnet

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Foto: Magistrat St. Pölten, Verkehrsabteilung
30 Jun 20:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Im Siedlungsbereich zwischen der Josefstraße und der B 20-Mariaezller Straße sowie der Kranzbichlerstraße und der Franz Jonas-Straße gilt ab sofort Tempo 30.

Die BewohnerInnen dieses Siedlungsgebietes haben die Verordnung der Tempo 30 Zone angeregt und auch der Verkehrsbeirat hat sich damit beschäftigt. Nunmehr ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für das gesamte Gebiet verordnet.

Tempo 30 Zonen zählen seit Jahren zu den bewährten verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Siedlungsgebieten. In St. Pölten bestehen mittlerweile über 40 derartige Zonen.

Siedlungsstraßen mit Parkdruck
Bei der neuen Tempo 30 Zone handelt es sich um Siedlungsstraßen bzw. Siedlungsaufschließungsstraßen mit Einfamilienhausverbauung sowie Wohnhäusern. Teilweise grenzt das BG und BRG in der Josefstraße bzw. ein Fachmarktzentrum an. Die Zufahrt zum Fachmarktzentrum erfolgt im Wesentlichen über die B 20. Die Straßenzüge in der neuen Tempo 30 Zone haben also keine hohe Verkehrsbedeutung und es kommt ihnen auch keine Verbindungsfunktion zu. Auch bilden sie keine Ausweichroute.
Außerdem herrscht in diesem Siedlungsgebiet aufgrund des verdichteten Wohnbaues ohne ausreichende Stellplätze auf Eigengrund ein hoher Parkdruck.

Mehr Sicherheit
Durch die Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kommt es zu einer wesentlichen Verringerung der Anhaltestrecke und damit zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. In diesen Siedlungsstraßen mit Wohnhäusern werden Wege auch zu Fuß zurückgelegt und dies teilweise im Mischsystem mit dem Fahrzeugverkehr.
Bei der gemeinsamen Führung von Fußgängern und Kraftfahrzeugen sehen die technischen Richtlinien eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von bis 30 km/h vor. Die technischen Vorgaben für den Radverkehr im untergeordneten Straßennetz – wie hier auf Siedlungsstraßen – sehen eine Beschränkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vor, um die Geschwindigkeiten zu homogenisieren.
Die Straßenverkehrstechnik sieht vor, dass in Wohnquartieren für Fußgänger und Radfahrer eine höhere Sicherheit und Verkehrsqualität geboten wird und dass auf Siedlungsstraßen mit ausschließlicher Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen auch dem Schutz vor Straßenverkehrslärm.


Quelle: Stadt St. Pölten



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