Sozialhilfegesetz: Verfassungsrechtliche Bedenken und Kostenverlagerung

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Geld - Symbolbild
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10 Apr 13:39 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Prettner, LHStv.in Schaunig: Neues Grundsatzgesetz des Bundes sieht vor, dass Sozialhilfeträger Aufgaben der Fremdenintegration übernehmen - Landesfinanzreferentenkonferenz wird finanz- und verfassungsrechtliche Auswirkungen beraten

Klagenfurt (LPD). Kritisch beurteilt Kärntens Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes: "Es ist alarmierend, mit welcher Härte die Bundesregierung das letzte soziale Auffangnetz durchlöchert - Heizkostenzuschuss und Seniorenzulage werden ersatzlos gestrichen. Nicht nur Mehrkinderfamilien, auch Familien mit nur einem Kind verlieren", betonte heute, Mittwoch, Prettner. Einer der rechtlich bedenklichen Aspekte des neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes steht auch auf der Tagesordnung der Landesfinanzreferentenkonferenz, die morgen, Donnerstag, und übermorgen, Freitag, in Klagenfurt stattfindet.

Das Gesetz sieht vor, dass Deutschkurse für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zukünftig von den Sozialhilfeträgern - also von Ländern und Gemeinden - zu übernehmen sind. "Der Bund möchte sich damit rund 15 Millionen Euro einsparen. Die Länder sollen zwar den Sozialhilfebeitrag im Ausmaß der Kosten für einen Deutschkurs kürzen, allerdings ist offen, ob damit auf die Länder nicht doch Mehrausgaben zukommen", gibt Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig zu bedenken.

Zudem fehlt eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen durch Sozialhilfeträger. Fremdenintegration ist klar Bundeskompetenz, durch die Kostenverschiebung auf die Länder kommt es hier zu einer Kompetenzverschiebung, die durch die Bundesverfassung nicht geregelt ist. "Wir werden diesen Punkt im Kreis der Landesfinanzreferenten beraten. Es ist bedauerlich, dass der Bund in so grundlegenden Fragen nicht die Länder konsultiert, sondern stattdessen Entwürfe vorlegt, die mehr Fragen aufwerfen als beantworten", sagte Schaunig.

Sozialreferentin Prettner warnt: "Dieses Armutsverschärfungsgesetz wird alle unsere Bemühungen, die Armut in unserem Land zu verringern, mit einem Federstrich zunichtemachen." Während man Cent um Cent bei den Armen einspare, würde die neue Sozialhilfe auf der anderen Seite die Verwaltungskosten in die Höhe treiben: "In Kärnten werden die Verwaltungsausgaben pro Jahr um 1,1 Millionen Euro steigen", informierte Prettner.




Quelle: Land Kärnten



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