Sozialhilfe – LR Schöbi-Fink: "Stellungnahme des Landes liegt vor"

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Vorarlberg

10 Jän 18:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Legistik-Landesrätin: "Eingriff bei Wohnbeihilfe wird als Kompetenzüberschreitung klar abgelehnt"

Bregenz (VLK) – Rechtzeitig zum Ende der Begutachtungsfrist hat am Donnerstag (10. Jänner) die Vorarlberger Landesregierung die gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Mindestsicherungsreform der Bundesregierung vorgelegt. Legistik-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink: "Der indirekte Eingriff in die Wohnbeihilfe des Landes wird von uns als Kompetenzüberschreitung klar abgelehnt." Positiv beurteilt sie die geplanten Verbesserungen für Alleinerziehende und Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Möglichkeit eines Zuschlags von 30 Prozent bei der Übernahme der Wohnkosten.

Die ablehnende Haltung bei der Wohnbeihilfe habe man in der Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht, so die Landesrätin: "Das ist ein klarer Fall von Kompetenzüberschreitung, der für uns nicht akzeptabel ist". Aus ihrer Sicht ist die Leistung als privatrechtliche Förderung klare Ländersache. "Diese rechtliche Klarstellung fordern wir in der Stellungnahme ein", betont Schöbi-Fink. Weiters wird angeregt, dass in besonderen Härtefällen auch weiterhin privatrechtliche Unterstützungsleistungen von Landesseite getätigt werden können. Ebenso muss die Einbeziehung von Leistungen der Sozialhilfe Bezugsberechtigten in die Krankenversicherung dauerhaft gewährleistet werden.

"Mehrere positive Neuerungen"

Daneben gehen für die Landesrätin mit dem Reformentwurf "mehrere positive Neuerungen" einher, etwa die Boni, die künftig für verschiedene Gruppen (Zuschläge für Alleinerzieher/innen und Menschen mit Behinderung) gewährt werden können oder der Anreiz zum verstärkten Spracherwerb, der an die Mindestsicherung gekoppelt ist. Aus Sicht Schöbi-Finks müsse die Sozialhilfe Neu die wichtigen Grundsätze erfüllen. Sie müsse die Existenzen der Betroffenen sichern, einen klaren Anreiz geben, raschest möglich wieder ins Erwerbsleben einzusteigen und es müsse einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialhilfeleistung geben. Schöbi-Fink weiter: "Im jetzigen Entwurf der Bundesregierung wird Sozialhilfebezieherinnen und -beziehern die Möglichkeit eröffnet, mehr dazu zu verdienen als das bei der aktuellen Mindestsicherungsregelung der Fall ist. Dadurch ergibt sich die Chance für eine Bezieherin, einen Bezieher, zügiger wieder auf die Beine zu kommen".

"Bei Kinderrichtsätzen Gesamtbild betrachten"

Für überzogen hält die Landesrätin die Kritik an einzelnen Kinderrichtsätzen. Entscheidend für eine Bewertung sei weniger der einzelne Richtsatz pro Kind, sondern vielmehr das gesamte Familieneinkommen, bei dem man auch andere Transferleistungen sowie Steuererleichterungen berücksichtigen müsse. Ein konkretes Beispiel: Bei einer Familie mit drei Kindern in Vorarlberg beträgt die Mindestsicherung samt Familienbeihilfe, Wohnbeitrag und Kinderabsetzbetrag aktuell ca. 2.800 Euro netto. Dazu gibt es vergünstigte Kinderbetreuung, ermäßigte Mobilitätskarten und eine Befreiung von der Rezeptgebühr. Nach der Reform würde die Familie unter Einberechnung der erhöhten Wohnkosten und des Wohnbeitrages noch immer knapp 2.000 Euro netto erhalten. Dazu kommen noch der Kinderabsetzbetrag sowie die Familienbeihilfe. Insgesamt wird das Familieneinkommen für diese Familienkonstellation also weiterhin bei 2.500 Euro netto liegen. Auch für eine alleinstehende Person wird die Mindestsicherung mit dem angesprochenen Aufschlag für die Wohnungskosten nicht 860 Euro, sondern 1.122 Euro betragen. Dazu kommen weitere Sozialleistungen wie die Wohnbeihilfe.




Quelle: Land Vorarlberg



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