Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: ,,Landes-Sozialreferent/innen fordern Aktionsplan Pflege“

Slide background
v.li.: Stadtrat Peter Hacker, LRin Doris Kampus, LRin Gabriele Fischer, LH-Stv.in Beate Prettner, LRin Birgit Gerstorfer, LRin Christiane Teschl-Hofmeister, LRin Ulrike Königsberger-Ludwig und LR Gottfried Waldhäusl
Foto: Land OÖ, Denise Stinglmayr
31 Okt 07:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die demographische Entwicklung der kommenden Jahrzehnte lässt in Österreich eine stark anwachsende Zahl an alten und pflegebedürftigen Menschen erwarten. Derzeit beziehen bereits rund 460.000 Menschen in Österreich Pflegegeld. Allein 2018 wurden 2,6 Mrd. Euro Pflegegeld ausbezahlt. Die grundsätzliche positive Entwicklung einer immer älter werdenden Gesellschaft bedeutet auch höhere Kosten für die öffentliche Hand. Heute trafen sich auf Einladung von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer die Sozialreferent/innen der Bundesländer, um einen gemeinsamen „Aktionsplan Pflege“ zu besprechen und eine Resolution an die künftige Bundesregierung zu verfassen.

Gerade im Bereich der Altenbetreuung- und pflege besteht dringender Handlungs­bedarf. Es braucht mehr denn je einen gemeinsamen „Aktionsplan Pflege“ der Bundes­regierung unter enger Einbindung der Länder, um einerseits die Pflegefinanzierung zu sichern und andererseits die Unterstützungsangebote deutlich zu erweitern. Darunter fallen unter anderem: Alten- und Pflegeheime, Kurzzeit-Pflegeplätze, Tagesbetreuungs­angebote und die Mobilen Dienste sowie die Hauskrankenpflege“, erklärt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer, die derzeit den Vorsitz der Ländersozialreferent/­innenkonferenz führt.

Die anwesenden Landesrät/innen der Bundesländer, darunter Stadtrat Peter Hacker (Wien), LRin Ulrike Königsberger-Ludwig (NÖ), LR Gottfried Waldhäusl (NÖ), LRin Christiane Teschl-Hofmeister (NÖ), LH-Stv.in Beate Prettner (Kärnten), verabschiedeten folgende Resolutionspunkte an die künftige Bundesregierung:

1. Bereich Pflegefinanzierung

a) Pflegefondsgesetz absichern

Das Bundespflegefondsgesetz regelt die Zweckzuschüsse an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungs­angebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis einschließlich 2021. Es wurden seitens des Bundes noch keine ausreichenden Initiativen gesetzt, um einen Verhandlungsprozess zur Weiterentwicklung und vor allem Absicherung des Bundespflegefondsgesetzes über den Zeitraum 2021 hinaus zu initiieren.

Die Landessozialreferent/innen fordern daher die ehest mögliche Aufnahme von Verhandlungen beziehungsweise deren Vorbereitung für eine zeitgerechte Absicherung und Weiterentwicklung des Pflegefonds. Dies ist umso dringlicher, da beispielsweise durch die Beschlussfassung zum Entfall des Pflegeregresses nicht nur die entstehenden Kosten, sondern auch die Mehrbedarfe abzudecken sind.

b) Zukunft der Langzeitpflege – Finanzierungsmodelle

Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) zeigen eine deutliche Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Pflegedienstleistungen von über 300 % bis zum Jahr 2050. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen realen Steigerungsrate von 4,4 %. Österreich gibt im europäischen Vergleich mit rund 1,5 % der Wirtschaftsleistung verhältnismäßig wenig für die Langzeitpflege aus.

Die Landessozialreferent/innen sprechen sich daher für eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und den Ländern unter Einbeziehung von Expert/innen aus, um die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Pflegefinanzierungs­systeme eingehend zu prüfen und zu erörtern.

2. Bereich Betroffene

a) Pflegegeld – Anpassung, allgemeine Erhöhung

Der Bundesgesetzgeber hat sich im Rahmen der Nationalratssitzung vom 2. Juli 2019 entschieden, das Pflegegeld mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Jahres gemäß der Inflationsrate zu erhöhen. Die Landessozialreferent/innen begrüßen diese Valorisierung ausdrücklich, weisen aber auf nach wie vor bestehende Problematiken hin:

Wertverlust: Das Bundespflegegeld wurde seit dessen Einführung im Jahre 1993 bis einschließlich 2019 nur in unregelmäßigen Abständen einer Valorisierung zugeführt, was angesichts der immer steigenden Kosten im Bereich der Pflege nach wie vor keine befriedigende Lösung darstellt. Diesen Wertverlust können auch künftige jährliche Valorisierungen nicht kompensieren. Krankenhaus- und Differenzruhen: Die Landessozialreferent/innen­konferenz hat sich in zahlreichen Beschlüssen der letzten Jahre wiederholt und einstimmig für eine Aufhebung des Krankenhausruhens und des Differenzruhens beim Pflegegeld (§ 12 Abs. 1 Z 1 BPGG, § 13 Abs. 1 BPGG) ausgesprochen, so auch letztmalig am 24. Mai 2019. Diese Beschlüsse harren weiterhin einer Umsetzung.

b) Stärkere Berücksichtigung von individuell zusätzlichen Pflegebedarfen wie bei Demenz oder psycho-sozialen Indikationen

Bis dato wird das Krankheitsbild der Demenz im Rahmen der Festsetzung des Pflegebedarfes nur bei Vorlage einer bereits vorhandenen schweren geistigen oder psychischen Behinderung mit einem pauschalierten monatlichen Zeitwert („Erschwerniszuschlag“) abgebildet. Diese 25 Stunden pro Monat entsprechen keinesfalls der Pflege- und vor allem Betreuungsrealität. Die Landessozialreferent/innen ersuchen daher den Bund, dementiell und ähnlich gelagerte Erkrankungsformen entweder mittels Direkteinstufung oder der Schaffung neuer Kriterien in der Pflegegeldeinstufung abzubilden.

c) 24-Stunden-Betreuung

Die Landessozialreferent/innen ersuchen die Bundesregierung, die 24-Stunden-Betreuung im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Förderung und Qualitätssicherung mit externer Kontrolle sowie Finanzierung weiterzuentwickeln.

d) Pflegende Angehörige

Zur besseren Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger soll die Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung dahingehend adaptiert werden, dass sowohl die Voraussetzungen, als auch die Einkommensgrenzen des/der pflegenden Angehörigen, als auch die Höhe der jährlichen finanziellen Unterstützung, verbessert werden. Für pflegende Angehörige an Demenz erkrankter Personen soll eine eigene Richtlinie erarbeitet werden.

Es braucht, im Sinne eines Case-Management-Systems, einen flächendeckenden Ausbau von begleitenden Strukturen, an die sich pflegende Angehörige wenden können.

Weiters soll ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz- und/oder -teilzeit gesetzlich verankert werden.


Quelle: Land Oberösterreich



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg