Sonderregelung für die Behandlung von Wahlkarten

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Foto: Wahl Kreuz / Symbolbild
17 Mär 05:00 2020 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Schriftliche Beantragung von Wahlkarten bis spätestens 20. März 2020 möglich

Graz, am 16. März 2020.- Aufgrund der außerordentlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, beabsichtigt die Landesregierung nach Beschlussfassung des Ermächtigungsgesetzes für die Aussetzung der Gemeinderatswahl durch den Landtag Steiermark, eine Sonderregel für die Behandlung der Wahlkarten zu erlassen.

Wegen des eingeschränkten Parteienverkehrs und den Ausgangsbeschränkungen wird die Frist für die spätmöglichste schriftliche Beantragung der Wahlkarten von Mittwoch, 18. März 2020 bis Freitag, 20. März 2020, verlängert. Auch alle nach dem 22. März 2020 bei den Gemeindewahlbehörden einlangenden Wahlkarten sollten ihre Gültigkeit behalten.

Die Landesregierung hat weiters vor, auch für den neuen, noch festzusetzenden Wahltag, die Ausstellung von Wahlkarten und somit die Ausübung des Wahlrechtes mit Wahlkarten zuzulassen. Den genauen Zeitpunkt für die Beantragung der Wahlkarten für den neuen Wahltag und die entsprechenden Fristen werden mit der Festsetzung des neuen Wahltages mit einer gesonderten Verordnung der Landesregierung geregelt und kommuniziert werden.



Quelle: Land Steiermark



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