Sonderberichterstattung Prostitutionsbekämpfung Innsbruck

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Foto: Prostitution / Photographee.eu / Shutterstock / Symbolbild
20 Jul 11:18 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Maßnahmen gegen illegale Prostitution in Innsbruck nach Novellierung des Tiroler Landespolizeigesetzes:

Seit 05.07.2017 gelten die neuen Prostitutionsschutzbestimmungen des Tiroler Landespolizeigesetzes, wodurch bei den Sanktionsmaßnahmen im Wesentlichen

  • die Bestrafung von Freiern eingeführt,
  • das Bewerben von unsicheren Sexpraktiken zur Verhinderung von Krankheitsübertragungen unter Strafe gestellt sowie
  • die fortgesetzte Deliktsausübung bereinigt wurden.

Letzteres bedeutet, dass die prostitutionslastigen Delikte keine Dauerdelikte mehr darstellen, sondern nach Abschluss der Polizeikontrollen neuerlich begangen und neuerlich bestraft werden können. Die wiederholte Bestrafung der einzelnen Taten sowie die polizeiliche Festnahme wegen Tatwiederholung zur Vorführung vor die Strafbehörde werden dadurch ermöglicht.

Als Freier macht sich strafbar, wer außerhalb bewilligter Bordelle oder Erlaubniszonen zum Zwecke der Inanspruchnahme einschlägiger sexueller Dienstleistungen Prostituierte kontaktiert oder deren einschlägige Leistungen in Anspruch nimmt.

Der Strafrahmen erstreckt sich in allen Fällen bis zu 4.000,--, im Wiederholungsfalle oder bei Vorliegen erschwerender Umstände bis 8.000,--. Eine Bezahlung an Ort und Stelle ist nicht möglich, sodass in jedem Fall eine Anzeige erstattet und ein Strafverfahren bei der Behörde eingeleitet wird. Das bedeutet, dass angezeigte Freier mit unter Umständen unangenehmen behördlichen Schreiben an deren Wohnadressen zu rechnen haben.

Das SPK Innsbruck nimmt die Novelle des Landespolizeigesetzes zum Anlass, den Fokus der verstärkten Kontrollen insbesondere auf illegale Freier zu richten und rigoros mit Anzeigen vorzugehen. Auch wird es aufgrund der Bereinigung des „fortgesetzten Deliktes“ in Hinkunft mehr Anzeigen gegen Prostituierte sowie Festnahmen von Prostituierten, die am Straßenstrich aktiv sind, geben. Insgesamt erwartet sich das SPK Innsbruck von den neuen Bestimmungen eine höhere Wirkung der intensiven Maßnahmen gegen die illegale Prostitution.

Seitens des Strafamtes der Landespolizeidirektion Tirol wird klargestellt, dass für Strafnachsichten wenig Platz besteht. Zur nachhaltigen Eindämmung der illegalen Prostitution ist ein restriktives Behördenhandeln auch gegen Freier erforderlich.

Behördliche Schließung einer Wohnung im Mitterweg 87 wegen illegaler Wohnungsprostitution:

Im Zuge eines Augenscheines des Strafamtes der LPD Tirol mit Unterstützung durch Beamte des Stadtpolizeikommandos Innsbruck wurde am späten Nachmittag des 19.07.2017 eine Wohnung im für illegale Prostitutionsausübung beleumdeten Haus Mitterweg 87 nach den Bestimmungen des Tiroler Landespolizeigesetzes geschlossen. Die Behörde kam zum Schluss, dass aufgrund der amtsbekannten Vorgänge in der Vergangenheit sich eine einem Bordellbetrieb ähnliche Struktur an der besagten Adresse entwickelte, sodass die Schließung der betroffenen Wohnung erforderlich war. Die Kundenanwerbung erfolgte dabei meist auf der Straße vor dem Haus oder beim dortigen Stiegenaufgang, die Ausübung in der Wohnung.

Betreffend die tatsächlichen Verfügungsverhältnisse herrscht noch Unklarheit. Die in der Wohnung angetroffenen Prostituierten gaben an, das Geld für die Nutzung der Wohnung an einen unbekannten Mann aus Bulgarein bar zu bezahlen. Wem die Wohnung gehöre oder von wem sie angemietet wurde, wüssten sie nicht.

Zur Durchsetzung wurden der Schlosszylinder getauscht sowie eine Siegelmarke angebracht.


Quelle: LPD Tirol



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