Soforthilfe-Wirtschaftspaket

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Graz

18 Mär 12:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stadt Graz unterstützt Unternehmen mit 3 Millionen Euro

Rasche und unkomplizierte Unterstützung für die Grazer Wirtschaftstreibenden zu gewährleisten ist das Ziel des ersten Grazer Soforthilfe-Wirtschaftspakets, das Bürgermeister und Wirtschaftsreferent Siegfried Nagl gemeinsam mit Vizebürgermeister Mario Eustacchio und Finanzstadtrat Günter Riegler sicherstellt.„Die Gesundheit der Grazerinnen und Grazer steht über Allem. Dennoch trifft das Coronavirus auch Grazer Unternehmen, die in diesen unsicheren Zeiten schnelle und unbürokratische Hilfe benötigen. So greifen unsere Maßnahmen beginnend bei Grazer EPUs bis hin zu den Großbetrieben und decken von der Gastronomie über Handel bis hin zum produzierenden Gewerbe die unterschiedlichsten Sparten ab", erklärt Wirtschaftsreferent und Bürgermeister Siegfried Nagl.Das Soforthilfe-Wirtschaftspaket unterstützt alle Grazer Unternehmen, die von denAuswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind.

Beschlossene Punkte zur Soforthilfe für Grazer Unternehmen

  • Für den Betrieb von Gastgärten im öffentlichen Raum fallen für Grazer Gastronomen ab der Eröffnung bis zum Jahresende 2020 keine Nutzungsgebührenan. Bereits eingezahlte Beiträge werden den Gastronomen baldigst rückerstattet. (Höhe der erlassenen Gebühren: 600.000 Euro)
  • Die Stadt Graz reduziert für betroffene Grazer Unternehmen die Abgaben für Wasser bis Ende des Jahres 2020 um 20 %. (Höhe der erlassenen Abgaben: 700.000 Euro)
  • Die Energie Graz richtet für Stromabgaben einen Notfonds für Wirtschaftstreibende ein, die aufgrund des Coranavirus in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Außerdem finden bei Zahlungsverzug keine Stromabschaltungen bei Grazer Unternehmen statt. (Höhe des Fördertopf 200.000 Euro)
  • Die Nutzungsentgelte für den öffentlichen Raum, die für geplante Veranstaltungen im heurigen Jahr an die Stadt Graz erfolgen sollten, werden zur Gänze rückerstattet bzw. nicht eingehoben. (Höhe der erlassenen Entgelte: 150.000 Euro)
  • Die Standgebühren bei Bauernmärkten werden für die nächsten zwei Monate ausgesetzt. (Höhe der erlassenen Gebühren: 300.000 Euro)
  • Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus stark betroffen und in städtischen Objekten eingemietet sind, wird die Miete für die Dauer der Verkehrsbeschränkung erlassen. Die Stadt Graz appelliert auch an andere VermieterInnen, sich mit den Grazer Unternehmen in dieser Ausnahmesituation solidarisch zu zeigen und den Mietzins zu reduzieren oder ebenfalls zu erlassen. (Höhe der erlassenen Mietkosten: 400.000 Euro)
  • Zur Stärkung des Einzelhandels wird eine Kampagne ins Leben gerufen, die die Grazer Bevölkerung dafür sensibilisieren soll, erst nach der Wiedereröffnung der Geschäfte bei Händlern in Graz einzukaufen. (Kosten: 80.000 Euro)
  • Damit Grazer Wirtschaftstreibende weiter liquide bleiben, wird allen Unternehmen, die eine Mietförderung der Stadt Graz bewilligt bekamen, die bis zum Jahr 2020 zugesagte Fördersumme sofort ausbezahlt. (Auszahlungen in Höhe von: 300.000 Euro)
  • Auch Wirtschaftstreibenden, die die Coworking-Space-Förderung der Stadt Graz erhalten, wird die zugesagte Fördersumme für das Jahr 2020 umgehend ausbezahlt. Da in Coworking-Spaces vermehrt Einzelunternehmer eingemietet sind, unterstützt diese Maßnahme vor allem die Erhaltung der Liquidität bei Grazer EPU.(Auszahlungen in Höhe von: 120.000 Euro)
  • Bis auf Widerruf finden keine Kontrollen der Tickets in den öffentlichen Verkehrsmitteln und der Parktickets in der blauen und grünen Zone der Stadt Graz statt. So werden Unternehmen unterstützt, deren MitarbeiterInnen nach wie vor zu ihrem Arbeitsort gelangen müssen.
  • Eine eigens eingerichtete Corona Service-Hotline der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung gibt speziell Grazer Unternehmen Auskunft über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt unter: 0316 872-4804 oder +43 664 60 872 4884.

Im Moment arbeiten wir alle an den für die Maßnahmen notwendigen Beschlüssen und den konkreten Umsetzungen mit den betroffenen Abteilungen. Wir sind bemüht, so gut es geht, für alle Anfragen der Grazer Wirtschaft da zu sein und werden so rasch als möglich über die Details der Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen auf unseren Kanälen informieren.

Kontakt

UNSERE SERVICEHOTLINE:Mag. Reinhard Hochegger | E-Mail: [email protected]Tel.: +43 316 872 4804 | Mobil: +43 664 60 872 4884

CORONA HOTLINE: 1450 CORONA INFOPOINT: 0590900-4352 | [email protected]CORONA INFOPOINT DER WKO STMK: +43 316 601 601 | [email protected]




Quelle: Stadt Graz



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