Sima: Wien kämpft erfolgreich gegen illegales Wetten – weitere Automaten zerstört!

Slide background
Foto: Spielautomaten / MichaelHorn / pixelio.de / Symbolbild
03 Feb 05:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Zwischenbilanz: 34 Lokale geschlossen, 536 illegale Wettautomaten und rund 200.000 Euro Bargeld beschlagnahmt

„Rien ne va plus“, hieß es heute für weitere 50 illegale Wettautomaten, die im Flachbunker des Abfalllogistikzentrums der MA 48 in Simmering vernichtet wurden. Insgesamt hat die Stadt bereits 536 Automaten beschlagnahmt: „In Wien haben illegale Wettlokale nach wie vor keinen Platz. Mir geht es im Kampf gegen illegales Wetten vor allem um Jugendschutz, daher werden wir unseren Kampf konsequent fortsetzen“, so die zuständige Stadträtin für Umwelt und Wiener Stadtwerke, Ulli Sima.

„Wenn wir bei unseren Schwerpunktkontrollen illegale Wettautomaten finden, werden diese beschlagnahmt und in weiterer Folge, so wie heute, zerstört“, so Sima. Natürlich erfolgte vor der Zerstörung eine Schadstoffentfrachtung der Automaten (z.B. Elektronikkomponenten) zur fachgerechten, getrennten Entsorgung der einzelnen Bestandteile. Der Zerstörung gehen meist langwierige Rechtsverfahren voran, da von den Besitzern gegen jede einzelne Beschlagnahme bis zum Höchstgericht geklagt wird. In den aktuellen 50 Fällen liegt die rechtskräftige Entscheidung vor und somit ist rechtlich der Weg frei für die Zerstörung der Wettautomaten. Die restlichen Verfahren laufen noch, nach Abschluss der Verfahren erfolgt auch deren Vernichtung.

Erfolgreiche Bilanz 2018

„Mein Dank gilt allen, die uns im Kampf gegen illegales Wetten in der Stadt tatkräftig unterstützen, allen voran der Wiener Polizei, der Gruppe für Sofortmaßnahmen, der MA 36 und der MA 59“, so Sima. Alleine im letzten Jahr wurden im Rahmen der elf gemeinsamen Schwerpunktaktionen von Stadt Wien und der Landespolizeidirektion Wien 115 Lokale überprüft. Elf davon wurden behördlich gesperrt. Insgesamt wurden 106 Wettautomaten und technisches Equipment sowie rund 57.000 Euro an Bargeld beschlagnahmt. Außerdem wurden 80 Anzeigen und 16 Organmandate der MA 59 (Marktamt) sowie zwei Anzeigen nach dem Wiener Landessicherheitspolizeigesetz gelegt. Zwei Personen wurden festgenommen.

Eckpunkte des Wiener Wettengesetzes – strenger Jugendschutz

Das Verbot des Kleinen Glücksspiels im Jänner 2015 führte zunehmend zu einer Verlagerung vom Glücksspiel auf Sportwetten. Neue Wettlokale schossen damals wie „Schwammerl aus dem Boden“ – ohne die erforderlichen landesrechtlichen Genehmigungen. Die Stadt reagierte auf diese negative Entwicklung rasch mit dem neuen Wettengesetz mit strengerem Jugend- und SpielerInnenschutz. Das neue Gesetz löste das 100 Jahre alte aus dem Jahr 1919 ab, es brachte strenge Vorgangsweisen gegen illegale Wettlokale und strikte Sanktionen bei Verstößen. Zugleich wurde auch die Besteuerung der Wettterminals neu geregelt, seither werden pro Wettterminal 350 Euro pro Monat eingehoben: „Wien ist Vorreiterin im Kampf gegen illegale Wettlokale und beim SpielerInnenschutz“, so Sima.

Neben den strengen und vermehrten Kontrollen wurden im neuen Wettengesetz der Stadt Wien folgende Verschärfungen und Neuregelungen festgeschrieben:

- Strenger Jugendschutz: Wetten erst ab 18 Jahren

- Livewetten sind nur mehr auf End- und Zwischenergebnisse erlaubt (z.B. beim Fußball nur Halbzeitstand und Endstand), „betrugsanfällige“ Wetten wie etwa: „Wann gibt es die nächste gelbe Karte oder den nächsten Eckball“ etc. nicht mehr möglich

- Wetten auf aufgezeichnete Sportereignisse sind verboten

- Wett-Terminalabgabe 350 Euro pro Gerät und Monat

- Strengere Voraussetzungen für Betreiber (Bonitätsauskunft, Strafregisterauszug, Wettreglement, Warnsystem)

- Bei Einzelaufstellungen (z.B. in Tankstellen und Gastronomiebetrieben) strengere Regelung: max. Wett-Einsatz 50 Euro, keine Wertkarten

- Gutachten erforderlich, dass Gerät dem Gesetz entspricht

- Ausweispflicht

- Selbstsperre möglich

- Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht schulen

- Lizenzentzug wenn illegales Glücksspiel betrieben wird

- Bei zweimaligem Übertreten des neuen Gesetzes oder des Jugendschutzgesetzes wird die Genehmigung entzogen

- Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung

- Mindeststrafen auf 2.200 Euro pro Automat erhöht

- Bei Wetteinsätzen ab € 1.000 und Gewinnen ab € 2.000 ist die Identität sowie Höhe von Einsatz und Gewinn im Wettbuch festzuhalten (gem. 4. Geldwäsche-Richtlinie).

- WettunternehmerInnen (BuchmacherIn, TotalisateurIn, VermittlerIn) müssen Kontrollen zur Risikominimierung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchführen.

- Bestimmten Transaktionen (etwa mit politisch exponierten Personen) ist besondere Aufmerksamkeit durch die WettunternehmerInnen zu widmen.

- Verschärfung des Datenschutzes durch Umsetzung der seit 2017 gültigen Datenschutz-Grundverordnung.

- Bereits das äußere Erscheinungsbild eines Lokals als Wettbüro/Wettlokal führt zu einer Bewilligungspflicht als Wettbüro bzw. Wettlokal. (Anm.: Dies wurde notwendig, da Wettbüros vermehrt dazu übergegangen sind, nur mehr die Übertragung von Sportveranstaltungen jedoch nicht den Abschluss von Wetten oder die Vermittlung von WettkundInnen anzubieten. Sie liefern quasi nur das Wettambiente, der Abschluss der Wetten erfolgt dann aber online – beispielsweise über das private Smartphone des Spielers).

- Die erstmalige Bewilligung als WettunternehmerInnen (BuchmacherIn, TotalisateurIn oder VermittlerIn) wird auf drei Jahre begrenzt.

- Bei Verstoß gegen die Zutrittskontrollen kann für jedes Wettlokal ein biometrisches Kontrollsystem verlangt werden.

Strenge Kontrollen mit Erfolg

Das strenge Vorgehen und die intensiven, unangekündigten Kontrollen der Abteilung für Sofortmaßnahmen und der MA 36 der Stadt Wien gemeinsam mit Exekutive und Finanzpolizei zeigten Wirkung. Bislang wurden bereits rund 536 illegale Wettautomaten und mehrere tausend Euro an Bargeld beschlagnahmt sowie 34 Wettlokale geschlossen: „Das Gesetz wirkt sich sehr positiv aus, die Entwicklungen sind erfreulich. Ganze Straßenzüge verändern ihr Gesicht, Geschäfte und Gastronomie entstehen dort, wo früher nur düstere Wettlokale zu finden waren. Die Anrainerinnen und Anrainer schätzen die Entwicklung und wir werden unseren Weg konsequent weitergehen. Zum Schutz der Jugendlichen und Spieler und im Sinne des Stadtbildes“, so Sima abschließend.(Schluss)


Quelle: Stadt Wien



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Vorarlberg

Redaktion Vorarlberg

Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

Weitere Artikel von Redaktion Vorarlberg