Sicher durch die Weihnachtszeit

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Der Adventkranz sollte nie unbeaufsichtigt mit brennenden Kerzen im Zimmer gelassen werden.
Foto: Pixabay
06 Dez 07:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Verhaltensregeln im Brandfall und bei Krampusläufen

Alle Jahre wieder wird pünktlich zur Advent- und Weihnachtszeit mit Kerzen und Lichtern für eine festliche Stimmung gesorgt. Durch die vielen Kerzen auf Gestecken und Kränzen steigt jedoch auch die Brandgefahr in der vorweihnachtlichen Zeit. Welche Tipps sollten die BürgerInnen beachten damit ihr Adventskranz oder Christbaum kein Feuer fängt und wie sollte man sich verhalten, sollte es doch zum Brand kommen?

Zuhause sorgen Kerzen für eine wohlige Atmosphäre. Man muss nicht darauf verzichten, wenn man einige Sicherheitsregeln beachtet. Gerade in beheizten Räumen trocknet das Reisig des Adventkranzes und Christbaumes schnell aus. Wenn dann Kerzenflammen auf vertrocknete Äste übergreifen, besteht höchste Brandgefahr.

20 Sekunden
Ein trockener Christbaum kann innerhalb von 20 Sekunden in Vollbrand stehen. Bereits nach anderthalb Minuten ist vom Baum nicht mehr viel übrig – dafür aber brennt das Zimmer lichterloh. Wer einen Raum mit brennenden Kerzen verlässt, riskiert immer einen Haus- oder Wohnungsbrand. Besonders gefährlich kann es werden, wenn spielende Kinder oder Haustiere unbeaufsichtigte Kerzen umkippen und diese brennbare Gegenstände entzünden.

Wenn man nicht auf das Weihnachtsgrün mit echten Kerzen verzichten möchte, sollte man darauf achten, dass das Tannengrün möglich frisch ist. „Denn je trockener die Zweige und Bäume sind, desto leichter entzünden sie sich, da die Nadeln aus Zellulose, ätherischen Ölen und Wasser bestehen. Christbäume werden oft schon im Herbst gefällt, zu Weihnachten haben sie ihren Wassergehalt daher schon weitgehend eingebüßt. Übrig bleibt eine sehr leicht brennbare Mischung“, erläutert der für Forstagenden und Feuerwehr zuständige Vizebürgermeister Franz X. Gruber.

„Als Alternative zu echten Kerzen können auch elektrische Lichter verwendet werden, damit kann man Bränden am besten vorbeugen und verbringt die besinnliche Zeit ohne Risiko“, weiß der Branddirektor der Berufsfeuerwehr Innsbruck (BFI), Mag. (FH) Helmut Hager. Als Vorsichtsmaßname sollte ein Feuerlöscher oder ausreichend Löschwasser griffbereit sein. Generell ist es auch wichtig Rauchmelder in der Wohnung zu haben um Brände rechtzeitig zu entdecken. Im Brandfall Ruhe bewahren, Türen und Fenster zum Brandraum schließen und den Notruf 122 verständigen.

Die wichtigsten Tipps zusammengefasst

  • Kerzen löschen, wenn sie nicht beaufsichtigt werden können.
  • Kinder und Haustiere nicht in Räumen mit brennbaren Gegenständen und Kerzen alleine lassen.
  • Kerzen mit ausreichend Abstand zu Textilien und Dekorationen platzieren.
  • Für einen festen, aufrechten Halt der Kerzen auf dem Adventskranz und am Christbaum sorgen.
  • Kerzen auswechseln, bevor sie niedergebrannt sind.
  • Auf einem dürren Adventskranz oder Christbaum keinesfalls Kerzen anzünden.
  • Für Notfälle ausreichend Löschwasser und einen Feuerlöscher bereithalten.

Krampusverordnung
Krampusläufe sind aus der Adventzeit in der Stadt Innsbruck nicht mehr wegzudenken. Einheimische und Gäste sind gleichermaßen vom mystischen Brauchtum begeistert. Krampusläufe in Innsbruck unterliegen der Verordnung zur Regelung des Krampuswesens. „Der für Sicherheit zuständige Vizebürgermeister Gruber betont: „Ich war zwar selbst begeisterter Krampusläufer, aber auch die wilden Gesellen müssen sich an Regeln halten damit Spaß und Sicherheit für alle gewährleistet ist.“

Diese gilt nicht für das Krampuslaufen im Rahmen und im Umfang von behördlich erlaubten öffentlichen Veranstaltungen und bewilligten Gelegenheitsmärkten, sondern bezieht sich lediglich auf unorganisierte Gruppen. In ihr wird festgehalten, dass das Krampustreiben in der Nähe von Krankenanstalten, Seniorenheimen, Kindergärten und Schulen verboten ist. Krampuslaufen ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen der Landeshauptstadt nur vom 1. bis 6. Dezember in der Zeit von 17.00 bis 22.00 Uhr erlaubt. Wer sich nicht daran hält, kann laut Krampusverordnung mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro bestraft werden. MF


Quelle: Stadt Innsbruck



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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