Schwere Verleumdung gegen Drogenbekannten führte zu Festnahme

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Festnahme - Symbolbild
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01 Aug 05:10 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eine 18-jährige Schülerin aus Linz ist des Suchtgifthandels, der Begünstigung, der falschen Beweisaussage und Verleumdung verdächtig und geständig.
Am 28. Mai 2019 wurde die Schülerin als Zeugin zum Aufenthalt eines unsteten Verdächtigen einvernommen. Hierbei machte die 18-Jährige mehrfach augenscheinlich unwahre Angaben, was zur Folge hatte, dass die Zeugenvernehmung abgebrochen und deren Mobiltelefon zu Beweiszwecken in Hinblick auf Begünstigung und falsche Beweisaussage sichergestellt wurde.
Als unmittelbare Folgewirkung der getätigten Falschangaben konnte sich der Unstete bis zum 10. Juli 2019 der Festnahme entziehen. Zwischenzeitlich konnten am Handy der 18-Jährigen eine Vielzahl an Chatverläufen, Bildern und Videos vorgefunden werden, welche eindeutig einen Suchtgifthandel von der Schülerin erkennen ließen.
Am 18. Juli 2019 wurde die junge Frau als Beschuldigte zum Tatverdacht des Suchtgifthandels einvernommen und sie zeigte sich auch geständig, im Zeitraum von September 2018 bis Mai 2019 eine Gesamtmenge von 400 bis 600 Gramm Speed, 80 XTC-Tabletten und 160 Gramm Cannabiskraut gewinnbringend verkauft zu haben. Einen Großteil des Suchtgiftes verkaufte sie in einer Schule im Bezirk Urfahr-Umgebung an Mitschüler.
Ferner gab die 18-Jährige an, den Großteil ihres erworbenen Suchtgiftes von einem 21-jährigen Linzer bezogen zu haben. Daraufhin wurde gegen den 21-Jährigen eine Festnahmeanordnung und eine Durchsuchungsanordnung bei der Staatsanwaltschaft Linz erwirkt. Der 21-Jährige wurde schließlich am 30. Juli 2019 an seinem Arbeitsplatz festgenommen. In der Unterkunft des Linzers konnten keine Suchtmittel, jedoch Bargeld sichergestellt werden. Der 21-Jährige bestritt den Tatvorwurf und zeigte sich nur zum Eigenkonsum von Cannabiskraut und XTC-Tabletten geständig.
Am 31. Juli 2019 gestand die 18-Jährige den Beamten der Kriminaldienstgruppe Traun, die Belastung gegen den 21-Jährigen frei erfunden zu haben und selber das Suchtgift im Darknet bestellt zu haben. Sie konnte keinen plausiblen Grund für die schwere Verleumdung gegen den 21-Jährigen vorbringen. Daraufhin wurde der 21-Jährige enthaftet. Die Schülerin wird der Staatsanwaltschaft Linz zur Anzeige gebracht.



Quelle: LPD Oberösterreich



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