Schulterschluss beim Runden Tisch zum Alm-Urteil

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Foto: Alm Kühe / Symbolbild
28 Feb 18:34 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Auf Einladung von LR Gruber trafen sich Vertreter von Landwirtschaft, Tourismus und Alpiner Vereine - Eigenverantwortung von Wegnutzern soll landesgesetzlich verankert werden - Versicherungsschutz wird ausgebaut

Klagenfurt (LPD). Die Frage nach den Auswirkungen des Tiroler Alm-Urteils sorgt auch in Kärnten für große Verunsicherung. Die rechtlichen Grundlagen für die Almwirtschaft und den Almtourismus sind vielfach landesgesetzlich zu regeln. Deshalb hat der Kärntner Agrarreferent Martin Gruber heute, Donnerstag, die betroffenen Organisationen sowie Fachjuristen zu einem runden Tisch geladen. "Wir können in diesen Fragen nicht auf das letztinstanzliche Urteil warten. Die Almsaison steht vor der Tür. Wir haben die Verantwortung, uns rechtzeitig um die notwendigen Maßnahmen auf Landesebene zu kümmern", betonte Gruber. Das unterstrich auch Johann Mößler, Präsident der Kärntner Landwirtschaftskammer: "Wir brauchen Rechtssicherheit für die Almbauern. Spätestens zu Ostern müssen wir Almbauern wissen was Sache ist und es gilt diese existenzbedrohenden Risiken zu beseitigen."

Grundkonsens aller Teilnehmer war, dass gemeinsam alles getan werden muss, um die Almwirtschaft in Kärnten, aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen Almwirtschaft und Tourismus für die Zukunft abzusichern. Die Maßnahmen, auf die man sich heute geeinigt hat, stellen einerseits ab auf die gesetzliche Verankerung der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - ob Tourist oder Einheimischer - der sich auf Almen bewegt. Andererseits soll der Versicherungsschutz für Almbauern im Bereich von Wanderwegen ausgeweitet werden.

So regelt beispielsweise das Kärntner Gesetz über die Wegfreiheit im Berglande die Benutzung bestehender Wege, Steige und Stege auf Almen. Ziel ist die Aufnahme einer neuen Bestimmung, welche die Eigenverantwortung im Zusammenhang mit der Benutzung von Wegen im alpinen Bereich durch Touristen und Erholungssuchende klarstellt. Geprüft werden sollen auch mögliche Änderungen im Kärntner Landessicherheitsgesetz, welches Verpflichtungen der Tierhalter regelt. Unterstützt werden soll das auch durch bewusstseinsbildende Maßnahmen, die gemeinsam von Landwirtschaftskammer, Kärnten Werbung und den Alpinen Vereinen ausgearbeitet werden. Das betonte auch Kärnten Werbung Chef Christian Kresse: "Beim heutigen Runden Tisch ist ein wichtiger Austausch an Informationen erfolgt. Die Kärnten Werbung wird vor allem im Bereich der Kommunikation hinsichtlich des korrekten Verhaltens beim Zusammentreffen mit Weidetieren verstärkte Maßnahmen umsetzen."

Beim Versicherungsschutz für Almbewirtschafter kann man in Kärnten auf eine bessere Grundlage zurückgreifen als in anderen Bundesländern. Weil das Land Kärnten bereits seit einiger Zeit eine Haftpflichtversicherung für Almbewirtschafter finanziert. Dieses Kärntner Modell schützt bereits rund 1300 Mitglieder des Kärntner Almwirtschaftsvereins. Im Rahmen des heutigen Treffens wurde erarbeitet, dass dieser Versicherungsschutz ausgebaut werden soll. In Kärnten gibt es insgesamt 1776 Almen. "Gemeinsam mit Tourismusreferent LR Ulrich Zafoschnig werden wir eine Lösung dafür finden, wie das aus Agrar- und aus Tourismusmitteln des Landes finanziert werden kann", informierte Gruber.

Von allen Teilnehmern wurde der Vorstoß der Bundesregierung, die zivile Tierhalterhaftung im ABGB neu zu regeln, gutgeheißen. "Die von Bundeskanzler Kurz angekündigten gesetzlichen Nachschärfungen im ABGB halte ich für dringend notwendig. Wir brauchen eine Änderung der Tierhalterhaftung für die Almbauern", betonte etwa LWK-Präsident Mößler.

Landesrat Gruber lobte und dankte den Teilnehmern für die kooperative und konstruktive Mitarbeit, durch die ein breiter Schulterschluss zustande gebracht wurde. Alle versicherten, mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen in ihrem Einflussbereich umgehend zu beginnen.



Quelle: Land Kärnten



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