Schuldspruch im Welldorado-Prozess gegen Abteilungsleiter vom Obersten Gerichtshof aufgehoben
Schuldspruch im Welldorado-Prozess gegen Abteilungsleiter vom Obersten Gerichtshof aufgehoben
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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Prozessauftakt am 10. Mai 2016
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Verhandlung am Landesgericht Wels am 09. November 2016
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Im erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts Wels wurde der damals zuständige Abteiliungsleiter wegen Amtsmissbrauchs zu acht Monaten bedingter Haftstrafe und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 12.840 Euro schuldig gesprochen. Dieses Urteil hat der Oberste Gerichtshof nun aufgehoben. Weil es Amtsmissbrauch nur auf hoheitlicher Ebene geben könne, das Welldorado aber zur Privatwirtschaft zu zählen sei, so die Begründung.
Das Urteil gegen die angeklagte Kassierin wurde in zweiter Instanz hingegen bestätigt.
Quelle: www.laumat.at
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