Schöbi-Fink: ,,Beste Trainingsqualität für Vorarlbergs Sportnachwuchs“

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Vorarlberg

09 Aug 10:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesregierung hebt mit neuen Richtlinien Standards in Sachen Trainerqualifizierung und reduziert gleichzeitig bürokratischen Aufwand

Bregenz (VLK) – Von der Landesregierung ist im Einklang mit der Sportstrategie der nächste Schritt für eine weitere Professionalisierung der sportlichen Nachwuchsarbeit gesetzt worden. „Mit Hilfe der neuen Richtlinien wollen wir Vorarlbergs Sportvereinen bei der Qualifizierung ihrer Trainerinnen und Trainer noch gezielter zur Seite stehen“, teilt Sportlandesrätin Barbara Schöbi-Fink mit. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen von der Verbesserung der Trainingsqualität profitieren, so Schöbi-Fink.

Nachdem vor zwei Jahren die Förderung für Einzelsportlerinnen und -sportler neu aufgestellt wurde und seit dem Vorjahr neue Richtlinien für Sportveranstaltungen gelten, hat sich die Landesregierung nunmehr der Trainerqualifizierung angenommen. „Die Neuregelung ermöglicht eine zeitgemäße und effiziente Unterstützung, objektiv und für alle Seiten leicht nachvollziehbar“, freut sich die Landesrätin. Für sie ist eine professionelle Trainerausbildung Grundlage für jeden späteren sportlichen Erfolg. Schöbi-Fink: „Es geht darum, beste Trainingsqualität für Vorarlbergs Sportnachwuchs sicherzustellen. Wir halten unser Versprechen, in dem wir mit einer hohen Quote an qualifizierten Trainerinnen und Trainern für optimale Rahmenbedingungen sorgen“. Aus ihrer Sicht werden mit der Systemänderung bisher bestehende Mängel beseitigt und ein wirkungsvollerer Einsatz von Fördermittel ermöglicht.

Ausbildungskategorien und Trainingsintensität

Statt fixer Fördersätze pro Übungsstunde wird es künftig drei Ausbildungskategorien geben. Die Einteilung erfolgt anhand entsprechender Aus- und Fortbildungen, für die Nachweise einzureichen sind. Jede Kategorie ist mit einem Punktewert für die Prämienberechnung definiert. Neu ist, dass eine Fortbildung der Trainerinnen und Trainer verpflichtend ist. Ebenso fließt die erbrachte Trainingsintensität in die Prämienberechnung mit ein. So wird sichergestellt, dass die Fördermittel noch gezielter an die tatsächlich erbrachte Leistung geknüpft sind. „Die neuen Richtlinien gehen mit einem verstärkten Anreiz zur Fortbildung einher. Zugleich wird durch die elektronische Förderabwicklung der bürokratische Aufwand reduziert“, so die Landesrätin.

Zeitlich befristete Bestimmungen ermöglichen sanften Übergang

Damit Trainerinnen und Trainer mit zwar sehr langer Erfahrung, jedoch ohne Ausbildungsnachweise ebenso in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, wurde eine befristete Anerkennung in der ersten Ausbildungskategorie ermöglicht. Mittels eines moderat ausgestalteten Onlinetests ist die Überführung in die Regelanerkennung schnell und unkompliziert möglich. Ebenso wird die neu eingeführte Fortbildungsverpflichtung mit 16 Unterrichtseinheiten alle vier Jahre in einem angemessenen Rahmen gehalten, der von allen Sportvereinen umsetzbar ist. Mittels vorgesehenen Ausgleichszahlungen können ebenfalls mögliche Härten vermieden werden.


Quelle: Land Vorarlberg



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