Salzburger Bürgermeister erörtern Praxisfragen der EU-Beschäftigungspolitik

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Foto: LMZ/Neumayr/SB
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12 Jul 07:00 2017 von Redaktion Wien Print This Article

Europa-2020-Steuerungsgruppensitzung zu Arbeitnehmerfreizügigkeit, Entsenderichtlinie, Beschäftigungsbonus und Dienstleistungskarte

(LK) Ein fachlicher Austausch zu den Themen Arbeitnehmerfreizügigkeit, Entsenderichtlinie, Beschäftigungsbonus und Dienstleistungskarte fand heute, Montag, 10. Juli, in Grödig bei der Europa-2020-Steuerungsgruppensitzung der Salzburger Bürgermeister statt.

Gritlind Kettl, Leiterin der Stabsstelle EU-Bürgerservice und Leiterin von Europe Direct Salzburg, hatte dazu die Fachleute Susanne Piffl-Pavelec, Abteilungsleiterin für internationale und EU-Sozialpolitik im Arbeitsrecht aus dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, sowie Stefan Buchinger, Bereichsstellvertreter und Abteilungsleiter für Standortpolitik und Europäischen Binnenmarkt aus dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, als Referentin und Referenten eingeladen.

Ein Schwerpunkt der Diskussion lag dabei auf der Neufassung der Entsenderichtlinie zum Kampf gegen Sozialdumping. Dieser liegt die Prämisse "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" zugrunde. Die osteuropäischen Länder wehren sich aktuell gegen den neuen, strengeren Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. Sie berufen sich auf das Subsidiaritätsprinzip, wonach die Regelung rein national getroffen werden sollte. Die derzeit geltende Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 sieht vor, dass entsendeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die im Beschäftigerstaat geltenden Mindestlöhne zu zahlen sind, soweit sie günstiger als die des Heimatstaates sind. Dasselbe gilt für Urlaub, Arbeitszeit und Arbeitnehmerschutzregelungen.

Anfang des Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission das Dienstleistungspaket. Teil dieses Pakets ist die Dienstleistungskarte. Dieses EU-weite elektronische Verfahren bringt den Unternehmen administrative Erleichterungen, wenn sie in der EU grenzüberschreitend tätig werden. Anbieter von Dienstleistungen für Unternehmen, im IT-Bereich und im Baugewerbe brauchen in Zukunft nur noch mit einer einzigen Behörde in ihrem Heimatland und in ihrer Muttersprache in Kontakt treten, um sich über die Voraussetzungen zum Marktzugang in anderen Ländern zu informieren und Dokumente einzureichen. Ein vollelektronisches Verfahren mit klaren Fristen und Zuständigkeiten würde ihnen sowohl Zeit als auch Kosten sparen helfen. Zur Einführung der Dienstleistungskarte gibt sich Österreich allerdings dennoch skeptisch: Besonders in der Baubranche gehören Sozialdumping oder Scheinselbständigkeit zu den häufigsten Problemen, die eine europäische Dienstleistungskarte nicht lösen würde. Die Verhandlungen zu diesem Onlinetool laufen erst an.

"Die Themenauswahl von heute war wichtig für die Gemeinden, die ja ebenfalls dem Bundesvergabegesetz unterliegen. So müssen ab einem gewissen Schwellenwert auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern anbieten können. Gut waren auch Hintergrundinformationen, wie man Lohn- und Sozialdumping wirkungsvoll begegnen kann", sagte der Radstädter Bürgermeister Josef Tagwercher, Sprecher der Europa-2020-Steuerungsgruppe der Salzburger Bürgermeister.

Europa-2020-Strategie in Salzburg

Mit "Europa 2020" hat sich die EU eine Wachstumsstrategie für das kommende Jahrzehnt verordnet. Im Land Salzburg wurde federführend durch die Landesamtsdirektion in Person der EU-Stabsstellenleiterin Gritlind Kettl in Hinblick auf die Bedeutung der inhaltlichen Implementierung der Europa-2020-Strategie auf regionaler und kommunaler Ebene eine Europa-2020-Steuerungsgruppe der Salzburger Bürgermeister initiiert. Jeder Bezirk des Landes entsendet auf Basis eines Beschlusses in seiner jeweiligen Bürgermeister- oder Regionalverbandskonferenz maximal drei Bürgermeister in die Steuerungsgruppe. Seit der Konstituierung im August 2011 fanden bisher 16 Europa-2020-Steuerungsgruppensitzungen der Bürgermeister statt.


Quelle: Land Salzburg



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