Salzburg: Wahlkarten für Landtagswahl können beantragt werden

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Foto: Land Salzburg/Sabine Bauer
22 Mär 21:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wahlen

Bis 19. April Antrag an die Wohnsitzgemeinde stellen

Alle, die am Tag der Landtagswahl, dem 22. April, nicht im Wahllokal ihrer Heimatgemeinde wählen können, haben ab sofort die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Bis spätestens 19. April kann der Antrag bei der Gemeinde, in der man wohnt, während der Amtsstunden mündlich (nicht telefonisch) oder schriftlich gestellt werden.

Sobald die amtlichen Stimmzettel vorliegen, werden die beantragten Wahlkarten von den Gemeinden verschickt. Das wird Anfang April sein.

Gewählt werden kann mit der Wahlkarte sofort nach Erhalt. Die Wahlkarte muss verschlossen in dem mitgeschickten weißen Kuvert bis spätestens zum Wahlschluss bei der zuständigen Gemeinde-Wahlbehörde eintreffen. Am Wahltag selbst können verschlossene Wahlkarten nur in einem Wahllokal der Heimatgemeinde abgegeben werden. Wenn das Kuvert noch nicht verschlossen und die Wahlkarte noch nicht unterschrieben ist, kann man am 22. April mit der Wahlkarte grundsätzlich in jedem Salzburger Wahllokal wählen. Über Ausnahmen informieren die Gemeinden.

390.091 Wahlberechtigte am 22. April

Inzwischen liegt auch die endgültige Zahl der Wahlberechtigen vor. In Salzburg dürfen insgesamt 390.091 Personen an der Landtagswahl teilnehmen.


Quelle: Land Salzburg



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