Salzburg. Vorbereitungen für Gemeindewahlen am 10. März laufen an
Ausschreibung und Verordnung kundgemacht / Stichtag 20. Dezember
(LK) Das Frühjahr 2019 bringt wieder spannende politische Weichenstellungen. Während von 23. bis 26. Mai die Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet, sind die Salzburgerinnen und Salzburger bereits am 10. März aufgerufen, ihre Gemeindevertretungen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu wählen. Kürzlich erfolgte die Wahlausschreibung. Der Stichtag wurde auf Donnerstag, 20. Dezember, festgelegt.
Dieser Stichtag ist ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde man wahlberechtigt ist und wo eine Wahlkarte für die Briefwahl angefordert werden muss. Die entsprechende Verordnung der Landesregierung wurde am 28. November als Nummer 83 des Landesgesetzblattes, Jahrgang 2018, kundgemacht. Stichwahlen für die Bürgermeisterwahlen finden am Sonntag, 24. März, statt.
Wer darf wählen – und wer nicht
Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sind alle österreichischen Staatsbürger sowie EU-Bürger wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl, also am 10. März 2019, das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag 20. Dezember 2018 in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen waren. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Auslandsösterreicher sind nicht wahlberechtigt.
Alle Infos auf der Landes-Webseite
Alle Informationen sind kompakt unter www.salzburg.gv.at/gw19 zusammengefasst, wie etwa der Wahlkalender mit den wichtigsten Fristen, aber auch Tipps für wahlwerbende Gruppen sowie Kandidatinnen und Kandidaten. Dazu zählen unter anderem Informationsblätter und Formulare für das Einbringen von Wahlvorschlägen.
Quelle: Land Salzburg