Salzburg - Positive Rückmeldungen auf Jagdgesetznovelle

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Symbolbild: Land Salzburg
20 Dez 20:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gesetzesentwurf noch bis 3. Jänner 2019 in Begutachtung

(LK) Die Jagdgesetznovelle, die seit 6. Dezember zur Begutachtung aufliegt, stößt durchwegs auf positive Resonanz. Einzig die Zukunft von Wildgehegen wird weiterhin gegensätzlich diskutiert. „Ich freue mich, dass die Rückmeldungen zum Jagdgesetz bisher sehr gut ausgefallen sind. Die gute Vorbereitung macht sich bezahlt. Wenig überraschend wird ein Thema – die Zukunft von Wildgehegen – unterschiedlich gesehen. Meine Linie dazu steht aber fest. Daran ändern auch Zurufe, von welcher Seite auch immer, nichts“, so Landesrat Josef Schwaiger zum Zwischenstand des Begutachtungsverfahrens.

Vergangene Woche hatten Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken stundenlang das Büro von Landesrat Schwaiger besetzt, um mit diesem zum wiederholten Mal über das Jagdgesetz zu diskutieren. Die Versammlung konnte letztlich friedlich aufgelöst werden. „Ich habe mich nach Erfüllung von entsprechenden Vorbedingungen dazu entschlossen, ein Telefonat mit Martin Balluch, dem Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, zu führen, um damit einen massiven Polizeieinsatz zu verhindern. In dem dreizehnminütigen Gespräch haben wir die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfes erläutert, und ich habe keinerlei Zugeständnisse gemacht“, sagt Schwaiger.

Verbleibende Zeit zur Stellungnahme nutzen

Die Begutachtung des Gesetzes läuft noch bis 3. Jänner 2019. Bis dahin haben alle die Möglichkeit, ihren Standpunkt zur Jagdgesetznovelle noch offiziell einzubringen. „Ich lade alle ein, die noch verbleibende Zeit zu nutzen, um eine Stellungnahme abzugeben und freue mich auf der Sache dienliche Rückmeldungen. Nach Sichtung der Stellungnahmen beabsichtige ich, den Gesetzesentwurf ehestmöglich dem Landtag zur Debatte und Beschlussfassung zukommen zu



Quelle: Land Salzburg



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