Salzburg: Inakzeptabel: Junger Mann erhielt fast 2 Jahre keinen Lohn

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Arbeiterkammer Salzburg
14 Nov 08:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

AK erkämpft 35.000 euro für lehrling

Absolut inakzeptabel: Ein angehender Tischler bekam fast 2 Jahre keinen Lohn – ein Fall für den Jugend- und Lehrlingsschutz der Arbeiterkammer. „Speziell junge Menschen, die noch am Beginn ihres Arbeitslebens stehen, haben besonderen Schutz verdient“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler, „so eine Vorgangsweise ist natürlich absolut inakzeptabel und ein grober Verstoß gegen die Rechte der Beschäftigten.“ Die AK erreichte, dass der Lehrherr die ausstehende Entlohnung endlich zahlen muss – Gesamtsumme: fast 35.000 Euro.

Ein 19-jähriger Tischler-Lehrling wendete sich verzweifelt an die Arbeiterkammer Salzburg: Er ist seit dreieinhalb Jahren im Betrieb, hat aber fast 2 Jahre lang keinen Lohn mehr erhalten. „Nach Intervention und zähen Verhandlungen mit dem Dienstgeber konnte schließlich ein Rückzahlungsplan erstellt werden“, freut sich Jürgen Fischer vom AK-Jugend- und Lehrlingsschutz. Jetzt, ein halbes Jahr später, wurde die letzte Rate beglichen. Der junge Mann hat nun insgesamt fast 35.000 Euro an gerechtfertigten Ansprüchen erhalten.

Verjährung und Verfall von Forderungen

Wie lange kann ich Forderungen stellen – Stichworte Verjährung und Verfall? AK-Experte Fischer: „Nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn oder Gehalt verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Fälligkeit des Anspruchs. Sie können dann nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Wird eine Forderung - die bereits verjährt ist - trotzdem bezahlt, kann der Geldbetrag vom Dienstgeber nicht mehr zurückgefordert werden.“

Im Gegensatz zur Verjährung erlischt bei Verfall der Anspruch gänzlich. Verfallsfristen sind meist wesentlich kürzer als die Verjährungsfrist und finden sich sehr oft in Gesetzen und Kollektivverträgen. Fischer. „Über die genauen Fristen informieren wir gerne!“

Der junge Mann in diesem Fall hatte Glück im Unglück. Die offenen Forderungen waren noch nicht verjährt oder verfallen.

AK-Tipp für Lehrlinge: Deshalb offene Ansprüche rasch einfordern, die Arbeiterkammer hilft gerne weiter.

AK steht mit rat und tat bereit

„Egal ob Schule oder Lehre“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler, „bei Fragen oder Problemen hilft die Arbeiterkammer Salzburg gerne weiter. Scheuen Sie sich nicht zu uns zu kommen. Unsere Expertinnen und Experten haben stets ein offenes Ohr für junge Menschen, bzw. natürlich auch für besorgte Eltern.“

Beratungszeiten und weitere Infos auf www.ak-salzburg.at


Quelle: AK Salzburg



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