Salzburg: Heute ist Stichtag für die Gemeindewahlen

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Symbolbild: Land Salzburg
21 Dez 21:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

20. Dezember entscheidet, wo man wählen darf / Eventuelle Stichwahl zwei Wochen später

(LK) Bis zu den Gemeindevertretungswahlen am 10. März 2019 werden zwar noch einige Tage ins politische Lande ziehen. Dennoch hängen mit dem heutigen Tag, 20. Dezember, einige wichtige Fristen zusammen. Denn der heutige Donnerstag ist Stichtag.

Der Stichtag hat zum Beispiel Auswirkungen auf die Gemeinde, in der man wählen darf. Und dabei ist Aufmerksamkeit geboten, wenn man den Wohnsitz wechselt.

Nachschauen, wo man wahlberechtigt ist

Wer zwischen 21. Dezember 2018 und 10. März 2019 übersiedelt, ist nur in seiner früheren Heimatgemeinde, nicht jedoch in der neuen Heimatgemeinde wahlberechtigt. Wer in dieser Zeit aus einem anderen Bundesland nach Salzburg zieht, ist bei den Gemeindewahlen nicht wahlberechtigt. Umgekehrt können Personen, die zwischen 21. Dezember 2018 und 10. März 2019 in ein anderes Bundesland ziehen, noch in ihrer früheren Heimatgemeinde wählen.

Wählerverzeichnis ab 21. Jänner

Vor allem Bürgerinnen und Bürger aus EU-Ländern sollten nachschauen, ob sie wahlberechtigt sind. Entscheidend dabei ist, ob sie im Wählerverzeichnis aufscheinen. Ihr Kreuzerl machen dürfen EU-Bürgerinnen und -Bürger, die per 20. Dezember ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben. Das Wählerverzeichnis liegt von 21. bis 25. Jänner zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

„Early birds“ müssen auf Wahlkarten warten

Wahlkarten können zwar ebenfalls ab sofort schon beantragt werden. Diejenigen, die so früh dran sein wollen, also die „early birds“, müssen dann allerdings noch etwas warten. Denn: Die Wahlkarten werden erst produziert. Letzter möglicher Termin für die Beantragung schriftlich oder per E-Mail ist der 7. März 2019, und zwar bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der oder die Wahlberechtigte eingetragen ist.

Eventuelle Stichwahlen am 24. März

Wie üblich finden eventuelle Stichwahlen für die Bürgermeisterwahlen zwei Wochen nach dem Haupttermin statt, in diesem Fall also am Sonntag, 24. März. Und wer sich eine Kandidatur überlegt, sollte sich bis 14. Jänner entschieden haben. Bis zu diesem Tag um 13.00 Uhr haben Parteien oder andere wahlwerbende Gruppierungen Zeit, ihre Listen und Vorschläge einzubringen.

Alle Infos auf der Landes-Webseite

Alle Informationen sind kompakt unter www.salzburg.gv.at/gw19 zusammengefasst, wie zum Beispiel der Wahlkalender mit den wichtigsten Fristen. Aber auch Tipps für wahlwerbende Gruppen sowie Kandidatinnen und Kandidaten sind dort zu finden. Dazu zählen unter anderem Informationsblätter und Formulare für das Einbringen von Wahlvorschlägen.


Quelle: Land Salzburg



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