Salzburg: Einheitlicher Jugendschutz bei Rauchen und Alkohol

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Foto: Franz Neumayr
08 Jän 20:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Klambauer: Harmonisierung bringt mehr Schutz vor Suchtmitteln und mehr Freiheiten beim Ausgehen / Novelle morgen im Landtag

(LK) Der Landtag wird morgen eine Vorlage zur Änderung des Salzburger Jugendgesetzes behandeln. Ziel ist die Harmonisierung der Jugendschutzgesetze in den Bundesländern. „Es ist ein Gesetz gelungen, dass Jugendlichen bei den Ausgehzeiten Freiheiten ermöglicht, aber ihre Gesundheit durch die Vermeidung von Alkohol und Nikotin besser schützt“, befürwortet Landesrätin Andrea Klambauer eine österreichweit einheitliche Regelung.

Mit dem neuen Gesetz wird das Alter für den Konsum von hochprozentigem Alkohol sowie für das Rauchen österreichweit auf 18 Jahre angehoben. Bisher nahm Österreich im Europavergleich für die Umsetzung der gesetzlichen Tabakkontrolle den unrühmlichen letzten Platz ein. In keinem anderen Land greifen 12- bis 18-Jährige häufiger zur Zigarette. „Durch die Änderungen im Jugendschutzgesetz wirken wir dem entgegen“, so Klambauer.

Ausgehen ab 16 ohne Limit

Bei den Ausgehzeiten gelten nun in ganz Österreich bis auf Oberösterreich einheitliche Regelungen. Die Ausgehzeiten von Jugendlichen sollen so festgelegt werden, dass das Ausgehen für Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren bis 23.00 Uhr, bis zum Alter von 16 Jahren bis 1.00 Uhr möglich und ab dem 16. Geburtstag unbeschränkt zulässig sein soll.

Einstieg in die Spielsucht verhindern

Um Jugendliche zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr vor dem Einstieg in die Spielsucht zu schützen, sind für sie Spielautomaten mit Geldeinwurf verboten. Ausgenommen bleiben Musikautomaten, Miniaturrennbahnen oder Flipper.

Ab 1. März neu

Bei positivem Beschluss im Landtag wird das neue Salzburger Jugendgesetz am 1. März 2019 in Kraft treten.


Quelle: Land Salzburg



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