Rücksichtnahme auf die Umgebung beim Silvester-Feuerwerk

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Foto: Feuerwerk / RegionewsS.G. / Symbolbild
28 Dez 21:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Gemeinsamer Appell für eine zeitliche und räumliche Begrenzung von Feuerwerk

Bregenz (VLK) – Die Lärm- und Feinstaubbelastungen in der Silvesternacht ist vielerorts so hoch wie sonst nie im Jahr. "Diese enorme Umweltbelastung könnte reduziert werden, in dem die Feuerwerke zeitlich und räumlich in den Gemeinden eingeschränkt werden", appelliert Umwelt- und Klimaschutzlandesrat Johannes Rauch an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. "Nicht nur Tiere leiden unter dem Feuerwerk", gibt Landesrat Christian Gantner zu bedenken – Landesrat Christian Bernhard verweist auf den Gesundheitsaspekt: „Es ist erwiesen, dass sich dieser Feinstaub negativ auf die Atemwege auswirkt.“


Was an diesem Tag in die Luft geblasen wird, würde auf Grund der Messwerte an jedem anderen Tag des Jahres die Telefonleitungen des Umweltinstituts zum Glühen bringen. Der Grenzwert von Feinstaub (PM 10) wird an fast allen Messstellen um das Mehrfache überschritten. Je nach Lage und meteorologischen Bedingungen sind Silvesterfeuerwerke für mehrere Feinstaubtage verantwortlich.

Gefahr für die Gesundheit

Hohe Feinstaubkonzentrationen stellen eine enorme Belastung für die Gesundheit dar. Es ist erwiesen, dass sich dieser lungengängige Feinstaub negativ auf die Atemwege auswirkt. Asthmatiker haben einen erhöhten Medikamentenbedarf und Krankenhausaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Problemen sind vermehrt zu verzeichnen. Dazu kommen noch Personenschäden, sagt Landesrat Bernhard: „Regelmäßig müssen Personen wegen unsachgemäßer Verwendung von Silvesterraketen in Vorarlbergs Spitälern behandelt werden.“ Häufigste Verletzungen sind Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Sprengverletzungen an den Händen.

Zeitliche und räumliche Einschränkungen

Rauch appelliert daher an die Vorarlberger Gemeindeoberhäupter, Feuerwerke an Silvester zeitlich zu begrenzen, etwa zwischen 21.00 und 01.00 Uhr, oder nur in bestimmten Bereichen oder an bestimmten Plätzen zu genehmigen. Bereits Feuerwerke mit der Kennzeichnung "Kategorie F2" (Feuerwerkskörper mit geringem Lärmpegel) sind im Ortsgebiet eigentlich verboten. Dieses Verbot kann aber von den Gemeinden per Verordnung aufgehoben werden, wenn die Lärmbelästigung nicht unzumutbar ist und die Gesundheit nicht gefährdet wird. "Ich verstehe, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an Silvester keine Spielverderber sein wollen, aber es geht auch darum, Mensch, Tier und Umwelt vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen," betont Rauch.

Auch Tiere leiden unter Feuerwerk

Ebenfalls zu bedenken: "Auch Tiere leiden sehr stark unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft stundenlang andauert", sagt Landesrat Gantner. Deshalb sollen im Nahbereich von landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen keine Feuerwerke gezündet werden. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt müssen die Reste des Feuerwerks entsorgt werden.

Fazit der drei Landesräte: „Ein sparsamer Umgang mit Pyrotechnik schont Mensch, Tier und Natur“.

Bitte Rücksicht nehmen

Wenn alle Mitbürgerinnen und Mitbürger Rücksicht auf ihre Umgebung und Umwelt nehmen, lassen sich die Feinstaubbelastungen und Lärmbelästigungen bereits enorm einschränken. Folgende Grundsätze sollen daher eingehalten werden:

- Weniger ist manchmal mehr: Reduzieren Sie Ihr Feuerwerk, auch Ihren Mitmenschen, der Tier- und Umwelt sowie der Luftqualität zuliebe.

- Konzentrieren Sie das Zünden der Knall- und Feuerwerkskörper ausschließlich auf die Zeit des Jahreswechsels (zwischen 21:00 Uhr und 1:00 Uhr). Die unerwünschten Belastungen werden so auf eine kurze Zeit reduziert.

- Entsorgen Sie die Reste, vermeiden Sie das Abfeuern auf Weide- und Äsungsflächen (nicht verrottbare Plastik- und Metallteile können in das Tierfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen).




Quelle: Land Vorarlberg



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