Salzburg: Quarantäne für Kuchl tritt morgen, Samstag, in Kraft

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Salzburger Landesregierung verschärft die Corona-Maßnahmen für das Bundsland Salzburg im Bild: Landeshauptmann Wilfried Haslauer
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Leopold
16 Okt 17:29 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Verordnung enthält landesweite Maßnahmen und verschärfte Bestimmungen für den Tennengau und Gemeinde Kuchl

(LK) Ab morgen, Samstag, um 0 Uhr tritt die Verordnung des Landeshauptmanns zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus in Kraft. Geregelt werden landesweite Maßnahmen bezüglich Gastgewerbe, Veranstaltungen in Sport, Freizeit und Kultur und Bildungseinrichtungen. Für den Bezirk Hallein und die Gemeinde Kuchl gelten erweiterte Maßnahmen.

„Die Maßnahmen sind teilweise sehr streng, aber unbedingt notwendig, um einen zweiten Lockdown zu verhindern. Deshalb hoffe ich auf das Verständnis und Mitwirken der Bevölkerung. Die Zahl der Infektionen steigt alarmierend schnell, deshalb müssen wir nun rasch handeln. Dass damit niemand eine Freude hat, ist mir klar, es ist belastend für alle. Aber: Die Entwicklung ist so alarmierend, dass wir handeln mussten“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Landesweite und bezirksübergreifende Maßnahmen

  • Gaststätten dürfen zwischen 5 und 22 Uhr offen haben, wenn der Betreiber Name, Adresse und Telefonnummer der Gäste erfasst sowie Datum und Uhrzeit des Betretens erfasst. Die Sperrstunde von 22 Uhr gilt nicht für Beherbergungsbetriebe.
  • In Bezug auf die Kultur- und Sportveranstaltungen bitte die Verordnung unter dem Punkt „Veranstaltungen“ beachten.
  • Sitzplätze nach Maßgabe der COVID-19-MV zulässig. Private Feiern sind nur im eigenen Wohnbereich erlaubt. Zum Wohnen ungeeignete Keller, Garagen, Scheunen, Werkstätten, Ställe und ähnliches gelten ausdrücklich nicht als privater Wohnbereich.
  • Begräbnisse mit höchstens 100 Personen sind zulässig.
  • Landwirtschaftliche Schulen bleiben geschlossen. Dies gilt nicht für die Bezirke Tamsweg und Zell am See.

Zusätzliche Maßnahmen im Tennengau

  • Für Kindergären und Betreuungseinrichtungen im Bezirk Hallein gilt ein Betretungsverbot, außer für Personal und den betreuten Kindern und in Notfällen. Ausnahmen gelten auch für Eltern und Aufsichtspersonen von Kindern unter drei Jahren zum Übergeben und Abholen.
  • Veranstaltungen sind in allen Tennengauer Gemeinden verboten, ausgenommen sind Begräbnisse mit bis zu 100 Personen und Gruppentrainings im Spitzensport.

Ausgangsbeschränkung in Kuchl im Detail

Für die Bewohnerinnen und Bewohner Kuchls gilt eine Ausgangsbeschränkung. Für das Gemeindegebiet gilt eine Ausgangs- und Einfahrtssperre. Ausnahmen gibt es in folgenden Fällen:

  • für Einsatzorganisationen
  • für die Lieferung von Lebensmitteln, land- und forstwirtschaftlich notwendige Mittel und Heizmaterial sowie für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung
  • aus gesundheitlichen Gründen wie beispielsweise Arztbesuche und Pflegedienste
  • für Arbeiten bei Unternehmen und Einrichtungen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur, der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs und der sonstigen Daseinsvorsorge erforderlich sind
  • bei Behörden, Gerichten, Bildungseinrichtungen und Kindergärten
  • für familiäre Rechte und Pflichten
  • für die Zeitungszustellung
  • für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde zum Einfahren in das Gemeindegebiet
  • zum Durchfahren ohne Aufenthalt im Gemeindegebiet

Geschlossen bleiben die Fachhochschule Kuchl, Gaststätten und das Seniorenwohnhaus in Kuchl für betriebsfremde Personen, außer in Notfällen, für die medizinische Versorgung und für die Palliativbetreuung.

Verordnung gilt bis 1. November

Die Verordnung tritt mit morgen, Samstag, 17. Oktober, 0 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 1. November 2020, 24 Uhr. Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits erteilte Bewilligungen für Veranstaltungen dürfen im Tennengau wegen Gefahr in Verzug nicht ausgeübt werden.


Quelle: Land Salzburg



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