Quarantäne

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
31 Mär 17:55 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bisherige Quarantänegebiete bis 13. April verlängert / Zell am See, Saalbach-Hinterglemm und Altenmarkt neu / Maßnahmen in Flachau intensiviert

(LK) Die Quarantäne im Gasteinertal, Großarltal und in Flachau wäre heute ausgelaufen. Aufgrund des hohen Anteils an Neuerkrankungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl sowie zur Anzahl der Tests wird die Isolation dort bis zum 13. April verlängert, in Flachau noch weiter verschärft. Zusätzlich werden ab heute, Mitternacht, auch Zell am See, Saalbach-Hinterglemm und Altenmarkt unter Quarantäne gestellt.

„Die Entwicklung in diesen Gemeinden entscheidet sich signifikant von den anderen im Land. Diese Maßnahmen sind notwendig, um eine noch stärkere Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Außerdem präsentierte die Landesregierung heute ein umfassendes Corona-Maßnahmenpaket.

Entscheidung aufgrund fundierter Analyse

Eine Analyse der Infektionszahlen im Pongau aber auch im Pinzgau durch die Landessanitätsdirektion und die Landesstatistik hat deutlich gezeigt, dass unabhängig von der Anzahl der Testungen in dieser Region die Zahl der Erkrankten nach wie vor stark ansteigt. Nicht nur in den bereits seit 14 Tagen unter Quarantäne stehenden Gemeinden, sondern auch in Zell am See, Saalbach-Hinterglemm und Altenmarkt. Auch diese werden nun bis Montag, 13. April, unter Quarantäne gestellt. „Die Maßnahmen sind notwendig, um die dynamische Zunahme in den betroffenen Gebieten einzudämmen“, so Landeshauptmann Haslauer.

Flachau: Quarantäne wird intensiviert

Die nach wie vor stark steigende Zahlen in der Gemeinde Flachau machen eine Intensivierung der Quarantäne notwendig, das heißt, es wird dort auch keinen Berufsverkehr mehr geben. Versorgungsfahrten, etwa für Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff, Heizmaterial etc., sind weiter möglich.

Medizinische Versorgung sichergestellt

„So wie in allen unter Quarantäne gestellten Gemeinden sind selbstverständlich auch in Flachau die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern sowie die medizinische Versorgung sichergestellt“, betont Landeshauptmann Haslauer. „Die Entscheidungen wurden auf Grund der Anzahl, der von Covid-19 Infizierten im Verhältnis zur Einwohnerzahl sowie der Anzahl der Testungen und der Dynamik der vergangenen Tage getroffen. Auf Basis dieser Daten haben wir uns für diese weitere Vorgehensweise entschieden“, so Haslauer.

Verhaltensregeln innerhalb der Quarantänegebiete

Innerhalb der Quarantäne-Gemeinden gelten die bisherigen Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln. Hier die wichtigsten Punkte der Verordnung auf einen Blick. Sie gilt vorerst bis Ostermontang.

Zu- und Abfahrt nur für lebenswichtige Grundversorgung

Ausgenommen von der Sperre der Zu- und Abfahrt sind unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel. Erlaubt sind darüber hinaus Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyseversorgung. Jedenfalls ist die medizinische Versorgung und jene mit Lebensmitteln garantiert.

Pendeln nur für Schlüsselberufe

Die Quarantäne-Gemeinden verlassen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur dann, wenn sie nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist. Zufahren dürfen nur Personen mit einem Hauptwohnsitz, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten. Neu ist, dass das Zufahren zu einem Nebenwohnsitz nicht mehr möglich ist.

Flachau: kein Berufspendelverkehr

In der Gemeinde Flachau ist künftig nur mehr die Anlieferung von Waren des lebensnotwendigen, täglichen Bedarfs möglich, sowie Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, nicht aber der Berufspendelverkehr.

Ausnahme für Pflegepersonal nach Rücksprache mit dem Dienstgeber

Im Falle zum Beispiel von Pflegekräften, die aus den Quarantäne-Regionen ein- oder auspendeln, muss Rücksprache mit dem Dienstgeber gehalten werden, ob die Person unverzichtbar ist und welche entsprechenden Schutzvorkehrungen eingehalten werden müssen. Auch hier gilt, dass man den Gesundheitszustand laufend beobachten muss.

Allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin

Innerhalb der isolierten Gebiete gelten die Ausgangsbeschränkungen. Es gibt nur vier Gründe, die ein Verlassen der eigenen Wohnung rechtfertigen:

  • um dem Beruf nachzugehen

  • um Dinge des täglichen Bedarfs einzukaufen

  • um andere zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, sich selber zu versorgen

  • Spazieren gehen oder Sport im Freien, aber nur mit Menschen, in deren Gesellschaft man lebt.

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Quelle: Land Salzburg



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