Qualitätssicherung in Seniorenwohnhäusern hat oberste Priorität

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Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
14 Nov 09:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Heimaufsicht des Landes kontrollierte heuer bereits unangemeldet 50 Einrichtungen / Insgesamt 18 Verstöße gegen das Salzburger Pflegegesetz

(LK) Die Qualität von Salzburgs Seniorenwohnhäusern ist hoch: Das ist einerseits dem engagierten Pflegepersonal und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschuldet, andererseits finden sich im Landes-Pflegegesetz hohe Qualitätsstandards. „Die Einhaltung dieser Standards ist ein Muss, denn hier geht es um das Wohl der Menschen, um ein Menschenrecht und um Würde. Deshalb ist eine sorgsame und genaue wie auch qualitätsvolle Kontrolle besonders wichtig“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

Die Einhaltung des Pflegegesetzes wird durch die Heimaufsicht des Landes laufend überprüft. Heuer wurden bisher bereits 50 Aufsichtsbesuche durchgeführt. In 13 Seniorenwohnhäusern wurden dabei 18 Verstöße gegen die Mindeststandards festgestellt. Das geht aus der Dokumentation der Heimaufsicht hervor.

Personaleinsatz

Am häufigsten – bis zu sieben Mal – wurde dabei gegen die Bestimmung des §18 des Gesetzes verstoßen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Leistungen nicht oder von nicht entsprechend qualifiziertem Personal erbracht wurde.

Mängel müssen durch Rechtsträger sofort behoben werden

„Der Rechtsträger des Seniorenwohnhauses wird sofort über die Beanstandungen in Kenntnis gesetzt, mit diesem wird dann einvernehmlich der Abschluss einer Vereinbarung angestrebt. Dabei verpflichtet sich der Rechtsträger, den festgestellten Mangel zu beseitigen“, erklärt Andreas Eichhorn, Leiter der Sozialabteilung, den Vorgang.

Beim zweiten Verstoß: Bescheid

Wurde dieser Mangel nicht behoben und bei weiteren Aufsichtsbesuchen wieder festgestellt, dann wird dem Rechtsträger die Mängelbeseitigung mittels Bescheid vorgeschrieben.

Beim dritten Verstoß: Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet

Wird die Verletzung des gleichen Mindeststandards zum dritten Mal festgestellt, dann ergeht eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an die Verwaltungsstrafbehörde. Von dieser wird gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet. Im Zuge eines solchen Verwaltungsstrafverfahrens kann eine Geldstrafe in Höhe von maximal 10.000 Euro verhängt werden. Ein Eintrag in das Strafregister erfolgt nicht, da Verwaltungsstrafen generell nicht im Strafregister eingetragen werden.

Innerhalb von zwei Jahren vier Sachverhaltsdarstellungen

In den Jahren 2018 und 2019 ist in vier Fällen eine Sachverhaltsdarstellung an die Verwaltungsstrafbehörden erfolgt. „Daraus lässt sich rückschließen, dass die Empfehlungen in Form von Vereinbarungen oder Bescheiden in den übrigen Fällen im Sinne der Qualität der Pflege umgesetzt wurden“, so Eichhorn.

So werden die Kontrollen durchgeführt

„Die Kontrollen werden, so sieht es das Pflegegesetz vor, in regelmäßigen Abständen, jedoch unangemeldet durchgeführt“, erklärt Eichhorn. „Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die wertschätzende Kommunikation mit den Bewohnerinnen und Bewohnern bis hin zur Beobachtung praktischer Pflegevorgänge durch das Personal beziehungsweise Bereitstellung von ausreichendem Personal gelegt.“

Oberstes Ziel: Schutz der Menschenwürde und Einhaltung Mindeststandards

Oberstes Ziel dabei ist es, Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben, zu schützen, weiters dass die erforderlichen Mindeststandards eingehalten werden und dass beispielsweise die erforderlichen Leistungen erbracht werden. „Dies wird mit Hilfe eines strukturierten Erhebungsbogens durchgeführt, zudem werden Gespräche mit den pflegeverantwortlichen Personen geführt, und es wird Einsicht in die Dokumentation genommen, zum Beispiel wird die Essenseinnahme bei den Mahlzeiten oder der Umgang des Personals mit Bewohnerinnen und Bewohnern beobachtet“, so Eichhorn. Fixer Bestandteil ist auch eine persönliche Bewohnerinnen- und Bewohnerbefragung, bei der unter anderem die Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen, den servierten Speisen und der Höflichkeit des Personals erhoben wird.

Thema Pflege ist emotional

„Das Thema Pflege ist höchst emotional. Hier ist sehr viel Sorge von Angehörigen und sehr viel Engagement des Personals da. Hier geht es um das Wohl der Menschen. Deshalb ist bei diesem Thema ein sorgsamer Umgang besonders wichtig“, so Schellhorn.

5.000 Menschen leben in 75 Seniorenwohnhäusern

Im Bundesland Salzburg leben derzeit zirka 5.000 Menschen in 75 Seniorinnen- und Seniorenwohnhäusern. Diese werden von mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut und gepflegt.


Quelle: Land Salzburg



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