Punktuelle Sanierung der Wehrmauer mit teurer Überraschung

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Symbolfoto Straßenbautafel
Foto: Stadt Salzburg
06 Mär 13:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

5. März 2019: Beschlüsse des Bauausschusses der Stadt Salzburg

Aufgrund des Bebauungsplanes der Grundstufe Bildungscampus Gnigl 1/G1 muss die Stadt Salzburg als Grundeigentümerin im Bereich der Versorgungshausstraße und der Schulstraße durch Eigenbesitzteilung einerseits Flächen (2 qm, 2 qm, 224 qm) dem Gemeingebrauch widmen und andererseits die Widmung zum Gemeingebrauch aufheben (94 qm). Beides wurde vom Bau-, Liegenschafts- und Betriebausschuss der Stadt Salzburg am 5. März 2019 (Vorsitz GR Hannelore Schmidt) einstimmig beschlossen.

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Punkt 2 auf der Tagesordnung war die Sanierung eines schadhaften Stücks der Wehrmauer am Mönchsberg (zwischen Objekten 17 und 17 D) zur Vermeidung von Gefahr im Verzug. Die dazu erforderlichen, extrem komplizierten und aufwändigen Sanierungsmaßnahmen wurden 2018 durchgeführt. Dabei zeigten die angrenzenden Mauerteile auf ca. 20 m Länge jedoch dasselbe Schadensbild wie im sanierten Abschnitt. Auch hier muss nun das Quadermauerwerk abgetragen, mit Verankerungen in die Stützmauer gesichert und neu aufgebaut werden. Mit der Erweiterung des Sanierungsumfanges ist eine Erhöhung der Errichtungskosten samt Auftragserweiterung an die ausführende Firma erforderlich. Die Fertigstellung des Mauerbereiches ist für 2019 geplant.
Der vom Gemeinderat im Mai 2018 beschlossene Gesamtkostenrahmen des Auftrags von € 715.000,-- brutto sollte nun um € 195.000,- brutto erhöht und der Auftrag für die Bauleistungen an den Bestbieter von € 605.738,90 brutto auf 908.583,21 brutto erhöht werden. Vom Bauausschuss gab es dazu einen einstimmigen Beschluss. Der Amtsvorschlag wird nun dem Gemeinderat vorgelegt.

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Der Tagesordnungspunkt „Gehsteigneubau und Gehsteiginstandsetzung 2019 im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Salzburg / Arbeitsvergabe für das Jahr 2019 - 1. Vertragsverlängerung“ ging auf Antrag der Bürgerliste zu Beratungen zurück „auf Klub“ und wird im nächsten Bauausschuss abgestimmt.

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Für das Jahr 2019 werden Straßenbaumaßnahmen in Auftrag gegeben. 2018 erhielt die Fa. Ing. Hans Bodner Bau GmbH & Co KG als Bestbieter den Zuschlag - mit der Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung bei Zufriedenheit des Auftraggebers. Der Bauausschuss beschloss nun einstimmig die 1. Vertragsverlängerung für 2019 mit einer Summe von 1,910.000 € brutto inklusive einer vereinbarten Indexsteigerung. Der Amtsvorschlag geht nun weiter an den Gemeinderat.

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Beim Neubau des jahresübergreifenden Projekts "Eichstraßenbrücke" über die ÖBB kam es im Vorjahr aus unvorhersehbaren Gründen (extreme Betondichte der Widerlager bei Abbrucharbeiten sowie neue Vorgaben der ÖBB betreffend Abbrucharbeiten der Verschub-Fundamente) zu einer zeitlichen Verzögerung der Arbeiten – und damit verbunden zu einer notwendigen Auftragserweiterung der Planung sowie der örtlichen Bauaufsicht.
Durch die etwas verzögerte Verkehrsfreigabe am 7. Dezember 2018 konnte der Hauptauftrag der Baufirma nicht mehr rechtzeitig im Rechnungsjahr 2018 abgerechnet werden. Auch damit in Zusammenhang stehende Aufträge (örtliche Bauaufsicht, Planungsaufgaben, Kontrollarbeiten Korrosionsschutz sowie begleitende Kontrolle) können erst nach Abschluss der noch offenen Arbeiten je nach Witterung im Frühjahr 2019 durchgeführt werden.

Vom Gemeinderat wurde der maximale Kostenrahmen mit € 6.650.000 brutto fixiert. Bis Ende des Rechnungsjahres 2018 wurden € 4,975.336 für das Projekt verwendet. Somit steht ein Restbetrag von € 1,674.663 zur Verfügung. Der Bauausschuss gab seine Zustimmung zur Übertragung der nicht verbrauchten, jedoch rechtlich an bereits vergebene Aufträge bzw. geleistete Leistungen gebundenen Budgetmittel aus dem Jahr 2018 in das Jahr 2019:
Beschlossen wurde die Auftragserweiterung für die Örtliche Bauaufsicht um 26.959 € auf brutto 175.996 €. Für Planungsarbeiten wird die Auftragssumme um 22.703 € auf 212.698 € erweitert. Die Finanzierung ist im Rechnungsjahr vorgesehen. Die erforderliche Auftragserweiterung bedingt keine Erhöhung des Gesamtkostenrahmens, sondern lediglich eine budgetäre Verschiebung von bereits bewilligten Projektbudgets aus 2018 in das Budgetjahr 2019. Die Übertragung der 2018 nicht verbrauchten Mittel auf 2019 hat nun der Gemeinderat zu beschließen.


www.stadt-salzburg.at


Quelle: Stadt Salzburg



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