Prozess gegen Autolenker nach Moped-Crash mit zwei getöteten Jugendlichen vertagt

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Autolenker nach Kollision mit Moped und folglich zwei getöteten Jugendlichen vor Gericht
Foto: Matthias Lauber
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26 Sep 08:10 2019 von Lauber Matthias Print This Article

WELS. In Wels startete am Donnerstag der Prozess gegen jenen Autolenker, welcher im Mai einen Unfall mit letztlich zwei tödlich verletzten Jugendlichen ausgelöst haben soll. Die Verhandlung wurde dann aber vertagt. Der nun angeklagte Autolenker soll einem Gutachten zufolge mit viel zu hoher Geschwindigkeit bei Rot über die Kreuzung der Eisenhowerstraße mit der Salzburger Straße, der Vogelweider- und der Doktor-Koss-Straße in der Welser Innenstadt gefahren sein und dabei mit dem Moped, auf welchem ein 15-Jähriger und seine 14 jährige Mitfahrerin saßen, kollidiert sein. Die beiden Jugendlichen konnten zwar am Einsatzort vorerst noch erfolgreich wiederbelebt werden, beide erlagen jedoch in den Tagen nach dem Unfall ihren schweren Verletzungen. Der genaue Unfallhergang war vorerst unklar, der 21-jährige Autolenker behauptete, dass er bereits bei Grün in die Kreuzung eingefahren sein soll, auch eine weitere Zeugenaussage unterstrich vorerst diese Version. Das beauftragte Gutachten kam schließlich aber zu einem anderne Schluss: Der Autolenker soll diesem zufolge mit mindestens 85 km/h und bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren sein, als es zum folgenschweren Crash kam. Der Prozess musste aufgrund des regen Interesses kurzerhand vor Verhandlungsbeginn in einen größeren Gerichtssaal verlegt werden, auch dort mussten zahlreiche Prozessbeobachterinnen und Beobachter die Verhandlung im Stehen verfolgen. Begonnen hat die Gerichtsverhandlung zudem mit einer Anweisung an die Medienvertreter, dass auch der Richter auf den Bildaufnahmen nicht zu erkennen sein darf. Der Staatsanwalt kam erst nach Aufruf der Verhandlung in den Gerichtssaal. Nach Prozessbeginn folgte dann eine erste Wendung: Der Angeklagte bekannte sich teils schuldig und sprach sein Bedauern aus. Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich die Ladung des Gutachters, zudem wurde seitens eines Anwalts eines der Opfer die Vermutung in den Raum geworfen, dass es sich um ein illegales Autorennen zwischen dem Angeklagten und einem Unfallzeugen handeln könnte, was auch erklären soll, warum der Zeuge - entgegen dem vorliegenden Gutachten - eine andere Version des Unfalls bei der Polizei zu Protokoll gab. Der Prozess wurde am Vormittag auf vorerst unbestimmte Zeit vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.


Quelle: www.laumat.at



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