Protestkomitee bestätigt die Beglaubigung des Relegationsrückspiels SKN St. Pölten gegen SC Wiener Neustadt

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Foto: Fussball Wiese / Symbolbild
28 Jun 15:35 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat unter dem Vorsitz von Dr. Andreas Grundei und in Anwesenheit der beiden Parteien dem Protest des SC Wiener Neustadt keine Folge gegeben und die erstinstanzliche Beglaubigung des Relegationsrückspiels mit 1:1 durch den Senat 1 bestätigt.

In seiner Begründung bestätigte das Protestkomitee die Ansicht des Senates 1 dahingehend, dass für den gegenständlichen Sachverhalt nur die Regelungen des ÖFB anwendbar sind. Diese unterscheiden klar zwischen Spiel- und Einsatzberechtigung. Die Kooperationsbestimmungen ermöglichen, dass ein Kooperationsverein die Spielberechtigung des Stammvereins für den Kooperationsspieler nutzen kann. Die sportliche Integrität ist gewährleistet, da Kooperationsverträge nur zwischen Vereinen unterschiedlicher Leistungsstufen abgeschlossen werden dürfen. Weiters handelt es sich um eine Regelung zur Förderung des tatsächlichen Einsatzes von jungen Spielern, da Kooperationsspieler für die U22 spielberechtigt sein müssen.

Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist der verbandsinterne Instanzenzug der Österreichischen Fußball-Bundesliga abgeschlossen. Der SC Wiener Neustadt kann nach Zustellung des Langbeschlusses innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.


Quelle: ÖSTERREICHISCHE FUSSBALL-BUNDESLIGA



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