Prävention - Auftreten von Bettlern

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15 Okt 15:47 2019 von Redaktion International Print This Article

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei erneut auf Einschleich- und Einbruchsdiebstähle, begangen durch bettelnde Personen hin. Immer wieder gelingt es Bettlern im Zuge ihres Auftretens bei Wohnhäusern in unbeaufsichtigten Momenten Geld-, Schmuck- oder andere Wertgegenstände zu stehlen. Fallweise werden auch im Rahmen des Bettelns Raum- und Wohnverhältnisse für spätere Einbruchsdiebstähle oder gar für schwere Raubdelikte, wie jene Fälle in Alberschwede und kürzlich in Rankweil, ausgekundschaftet. Dieses Auskundschaften wird nicht nur beim Betteln an der Haustüre sondern auch beim Anbieten von Dienstleistungen (Rasenmähen, Vorplatzreinigungen etc.) durchgeführt, weshalb auch hier besondere Vorsicht geboten erscheint.

Die Polizei rät:

  • Bettler sofort abzuweisen und grundsätzlich nicht ins Haus oder unbeaufsichtigt warten zu lassen
  • Aufdringliche Bettler, die sich bereits im Haus befinden, unmissverständlich zum Verlassen des Hauses/Wohnung auffordern.
  • Bargeld und andere Wertgegenstände nicht offensichtlich liegen lassen.
  • Keine Dienstleistungen von fremden Personen, die vor der Haustüre ihre Arbeit anbieten, in Anspruch nehmen.
  • Ein Auftreten von Bettlern an der Haustüre, aufdringliches oder gar aggressives Verhalten von Bettlern sofort der nächsten Polizeidienststelle melden.
  • Bei verdächtigen Wahrnehmungen oder wenn sie gerade Opfer einer Straftat geworden sind, unverzüglich die Polizei über Notruf "133" verständigen.

Quelle: LPD Vorarlberg