Planungsausschuss: Leistbares Eigentum in Morzg kommt

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Foto: Bauen / Symbolbild
04 Mai 19:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Mehrheitlich (gegen VP) hat der Planungsausschuss heute, 4.5.2017, die Änderung des Bebauungsplans im Bereich Dr.-Sylvester-Straße 8 beschlossen. Damit ist die Basis für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 20 Eigentumswohnungen durch die Grundstückseigentümerin "TH 7 Projekt GmbH" gelegt.

Das Besondere in diesem Fall: Weil mit der Änderung des Bebauungsplans auch eine Erhöhung der zulässigen Dichte erfolgt, erhöht sich die Bruttogeschossfläche des Projekts um knapp 700 Quadratmeter. In diesem Ausmaß werden vom Bauträger acht geförderte Eigentumswohnungen gemäß Salzburger Wohnbauförderungsgesetz errichtet. Details betreffend Vergabe, Verkaufspreis und Überbindung von Auflagen für diese geförderten Wohnungen sind in einem § 18 Vertrag mit einer Laufzeit von 37,5 Jahren zwischen Stadt und Bauträger exakt geregelt.
U.a. ist der (wertgesicherte) Maximalpreis pro Quadratmeter mit 4.500 Euro festgelegt, die verpflichtende Nutzung als Hauptwohnsitz fixiert und ein Vorkaufsrecht für die Stadt Salzburg eingeräumt. Die Vergabe der geförderten Eigentumswohnungen an Interessenten (sie müssen förderwürdig im Sinne des Salzburger Wohnbaufördergesetzes 2015 sein) erfolgt durch den Bauträger, folgt allerdings einem neuen Modell: Um einen objektiven und transparenten Vergabemodus zu gewährleisten, findet die Auswahl der Käufer per Los-Entscheid unter notarieller Aufsicht statt.


Keinen Beschluss gab es heute zum Bebauungsplan für das Wohnbauprojekt Kendlerstraße; vereinbart wurden nach intensiver Diskussion stattdessen Klubberatungen, vor allem in Bezug auf mögliche alternative Verkehrslösungen zur Anbindung der Anlage mit insgesamt 126 Wohnungen, die von der gemeinnützigen „die salzburg“ errichtet wird.

Außerdem auf der Tagesordnung und einstimmig laut Amtsvorschlag beschlossen:

• Bebauungsplan im Bereich Buskehre Minnesheimstraße/Eichstraße,
nachdem seit der letzten Diskussion im Ausschuss eine allseits akzeptierte Lösung für Durchfahrtsmöglichkeiten und Hauszufahrten, Abtretung eines Stücks Gemeindestraße in Verbindung mit einem Dienstbarkeitsvertrag mit dem Projektbetreiber des „Gnigler Dreiklangs“ entwickelt wurde.

• Änderung des Bebauungsplans für den Martin-Luther-Platz 1 in Siezenheim,
wo die Evangelische Pfarre einen Zubau zum Pfarrzentrum errichten will.

• Änderung des Bebauungsplans für den Bereich Rainerstraße – Bahnhofsvorplatz
aufgrund einer Planungsaktualisierung der technischen Dachaufbauten des Projekts „Perron“.


Quelle: Stadt Salzburg



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