POLIZEI beschlagnahmte 28 RADAR- und LASERBLOCKER

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07 Mai 10:04 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Das Anbringen oder Mitführen derartiger technischer Einrichtungen in Kraftfahrzeugen ist strikt verboten! Seit 2017 dürfen aufgrund einer neuen Bestimmung im Kraftfahrgesetz Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können (dazu zählen beispielsweise Radar- oder Laserblocker), weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden. Verantwortlich sind sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer.

Wer gegen diese Bestimmung verstößt, muss einerseits mit einer hohen Geldstrafe (Strafrahmen im Kraftfahrgesetz bis zu € 5.000,-) und andererseits mit der Beschlagnahme und dem Verfall des Radar-/Laserblockers rechnen. Die Polizei verhindert die Weiterfahrt so lange, bis der Lenker oder ein beigezogener Fachmann die technischen Geräte ausgebaut hat. Diese strengen Maßnahmen sind darin begründet, dass die Verwendung von Radar-/Laserblockern in besonderem Maße die Verkehrssicherheit gefährdet, weil dadurch die Verkehrsüberwachung durch die Polizei verhindert werden soll.

Seit Mitte Februar 2019 führt die Tiroler Polizei im Rahmen ihrer Verkehrsüberwachungsdienste auch spezielle Überprüfungen im Hinblick auf die Verwendung von Radar-/Laserblockern durch. Am vergangenen Wochenende wurden im Rahmen von Verkehrskontrollen der LVA auf der Inntalautobahn bzw auf der Zillertalstraße 4 weitere Laserblocker sichergestellt, wodurch sich die Zahl der bisher beschlagnahmten verbotenen Geräte auf 28 erhöht.

Laserblocker wurden vor allem in hochpreisige Fahrzeuge der verschiedenen Autohersteller (bisher Mercedes, Lamborghini, Porsche, Audi, VW, Alfa Romeo und Ford) eingebaut. Bei den Amtshandlungen der Polizei sind manche Lenker sofort geständig, andere suchen nach Ausreden und zeigen erst Einsicht, wenn sie feststellen, dass die Beamten über die eingebaute Technik bis ins kleinste Detail Kenntnis haben. Die illegalen Blocker müssen von den Lenkern sofort ausgebaut werden, erst danach ist eine Weiterfahrt möglich. Die einzelnen Komponenten werden von der Polizei beschlagnahmt und den Verwaltungsbehörden übermittelt. Die Polizei wird ihre verstärkten Kontrollen hinsichtlich illegaler Radar-/Laserblocker weiter fortsetzen. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, derartige technische Einrichtungen in Fahrzeuge einzubauen.


Quelle: LPD Tirol



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