Öffi-Finanzierung: Weitere finanzielle Erleichterung für Gemeinden

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Alle Meldungen zur Kategorie 'Wirtschaft'" href="arbeit-wirtschaft/pressemeldungen/">Wirtschaft Soziales Tourismus Verkehr Öffentlicher Nahverkehr LHStvin Felipe AutorIn: Clemens Rosner

Unterstützung Finanzkraft der Gemeinden angepasst.

Das Land Tirol setzt weiter auf den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Nicht nur im Zuge der Verbesserung der Infrastruktur und bei der Erstellung zusätzlicher attraktiver Angebote für Öffi-NutzerInnen sind die Tiroler Gemeinden als Leistungsbesteller wichtige Partner für die Entwicklung der Mobilität: „Bereits im Februar dieses Jahres haben wir den Finanzierungsschlüssel zugunsten der Gemeinden neu geregelt: Während sich bis dahin alle Gemeinden unabhängig ihrer Finanzkraft mit zwei Dritteln der Kosten an Öffi-Neubestellungen beteiligen mussten, hängt die Förderquote des Landes seitdem von der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinden ab“, so Mobilitätslanderätin LHStvin Ingrid Felipe. „Ziel der Neuausrichtung der Gemeindefinanzierung war es, finanziell nicht so starke Gemeinden noch besser bei der Ausweitung des Angebotes im öffentlichen Verkehr zu unterstützen. Damit sollte die Förderung der wirtschaftlichen Realität angepasst sowie unnötiger Verwaltungsaufwand durch Nachverhandlungen gespart werden.“

Inflationsanpassung bei Neubestellungen

In der Finanzierung der öffentlichen Verkehre werden die Gemeinden bekanntermaßen vom Land Tirol durch Förderungen kräftig unterstützt. Diese Förderung wird über den Verkehrsverbund Tirol (VVT) abgewickelt. Die Landessubvention zum Zuschuss der Gemeinden wird nun für neue, zusätzliche Verkehrsleistungen ab dem Fahrplanwechsel 2019/20, analog dem Zuschuss der Gemeinden und Gemeindeverbände, indexiert: „Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung neuer Linien mit 33 bis 66 Prozent. Der Rest wird vom Verkehrsverbund übernommen. Bisher mussten Gemeinden für die inflationsbedingten Mehrkosten, die über die Dauer der Vertragslaufzeit entstehen, selbst aufkommen. Das ändert sich nun im Sinne und zur Entlastung der Tiroler Gemeinden“, erklärt LHStvin Felipe.

Indexierung als Anreize für Neubestellungen

VVT-Geschäftsführer Alexander Jug zeigt sich über die neuen Regelungen erfreut: „Alle Subventionen des Landes Tirol an die Gemeinden, die eine Leistungserweiterung im Sinne zusätzlicher Fahrtkurse oder Taktverdichtungen bestellen, werden ab 1. Jänner 2020 indexiert.“ LHStvin Felipe und Jug erhoffen sich dadurch auch einen Anreiz für Gemeinden, neue Leistungen zu bestellen: „Mit den Neubestellungen werden damit alte, bereits bestehende Verbindungen über die Vertragslaufzeit entscheidend günstiger.“ Das Land Tirol bzw. der VVT unterstützen die Gemeinden in Sachen Nahverkehr und Mobilität mit jährlich 8,7 Millionen Euro. Entlastung für Gemeinden in Tirol Diese finanzielle Entlastung der Gemeinden freut auch Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf: „Gerade bei finanzschwachen Gemeinden im ländlichen Raum ist eine erhöhte Förderquote unverzichtbar, um den öffentlichen Personennahverkehr auch weiterhin attraktiv anbieten zu können. Die vereinbarte Indexierung der Landessubvention analog zum Zuschuss der Gemeinden, sichert den Finanzierungsschlüssel zwischen Land und Kommunen ab und ist im Sinne einer fairen Partnerschaft sehr zu begrüßen.“

Bisher gültige Finanzierungsvereinbarungen sind von diesen Neuregelungen rückwirkend nicht betroffen.


Quelle: Land Tirol



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