OGH-Urteile - Kollegium legte weitere Vorgangsweise fest

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Stadt Salzburg

05 Okt 20:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Do, 3. Oktober 2019

SWAP-Übertragungen an das Land – Verhandlungen:

• Die Stadt wird Gespräche mit dem Land aufnehmen, um die tatsächlich entstandene Schadenshöhe festzustellen. Damit wird RA Dr. Ferdinand Bachinger, der diese Frage bereits bisher für die Stadt betreut hat, beauftragt.

Rückforderung der Rechtsvertretungskosten:

• Dr. Handel- Mazzetti (MD/00) wird um detaillierte Darstellung dieser Kosten (aufgeteilt auf die Personen Dr. Floss, Mag. Maurer und Dr. Schaden, gemeinsame Kosten) ersucht.
• Bei dieser Aufstellung ist auch darzustellen, welche Kosten dem bevorstehenden Rechtsstreit bzw. den Gesprächen mit dem Land zuzuordnen sind.
• In einem ersten Schritt soll eine entsprechende schriftliche Aufforderung durch die Magistratsdirektion ergehen, erst in weiterer Folge wird ein Anwalt beauftragt.

Finanzdirektor:

• Der Finanzdirektor wird bei der Tourismus Salzburg GmbH seinen Dienst verrichten, wo er in Zukunft Dkfm. Eichinger nachfolgen wird. Mag. Maurer wird mit seiner Expertise der Stadt im Bedarfsfall für die Budgetberatungen von der TSG zur Verfügung gestellt. Dazu wird ein Umlaufbeschluss für den Aufsichtsrat der TSG gefasst. Für die Leistungen, die Mag. Maurer für die Stadt erbringen soll, wird eine eigene vertragliche Regelung gefunden (gegen die Bürgerliste/Die Grünen; KPÖ+ möchte dies intern noch erörtern).
• Zugestimmt wird, dass Mag. Maurer im Bedarfsfall bei Beratungen zur Erstellung des Voranschlages der Stadt anwesend sein darf.
• An die MD/02-Personalamt erging der Auftrag, eine Neuausschreibung der Position des Finanzdirektors durchzuführen.

Politikerpension Dr. Heinz Schaden:

• Die Prüfung der rechtlich erforderlichen Schritte betreffend Anpassung/Kürzung der Pension wurde veranlasst.

Magistratsdirektor:

Gespräche werden bis Ende Oktober geführt, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Skizziert wurden vom Bürgermeister in einem heute stattgefundenen Gespräch gegenüber Dr. Floss folgende Möglichkeiten:

• Dienstzuteilung von Dr. Floss zur MA 1 als geschäftsführender Abteilungsvorstand und einstweilige Übernahme der Funktion des Magistratsdirektors durch Dr. Christine Fuchs; Dr. Floss würde stv. MD bleiben.
• Verbleib von Dr. Floss innerhalb der MD/00 als Sachbearbeiter und Wahrnehmung der Funktion eines stv. MD. Übernahme der Funktion des Magistratsdirektors durch Dr. Christine Fuchs und Neuausschreibung der Abteilungsleitung der MA 1.

Mehrheitlich (gegen BL/Die Grünen und SPÖ) wird die Auffassung geteilt, dass ein Verbleib als MD und somit als oberste Disziplinarbehörde nicht vertretbar ist.

Unabhängig vom gegenwärtigen Anlassfall und pro futuro soll gutachtlich die Möglichkeit einer Abberufung des Magistratsdirektors durch den Gemeinderat (auf Vorschlag des Stadtsenates) bzw. ein allfälliger diesbezüglicher gesetzlicher Anpassungsbedarf geprüft werden.

Der Bürgermeister informiert über die Stellungnahme der MA 1/00 von Dr. Christine Fuchs als stellvertretende Magistratsdirektorin vom 23. August 2019, in der die Frage der Durchführung eines Disziplinarverfahrens dargestellt wird. Zusammenfassend kommt die Stellungnahme zum Ergebnis, dass ein Disziplinarverfahren auf Grund eingetretener Verjährung nicht zulässig ist.


Quelle: Stadt Salzburg



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