Neues Jagdgesetz für Salzburg

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Symbolbild: Land Salzburg
08 Dez 04:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Schwaiger: Keine neuen Wildgehege mehr

Die Novelle zum Salzburger Jagdgesetz geht heute in Begutachtung. Künftig sollen keine neuen Wildgehege mehr genehmigt werden können. „Nach intensiver Vorarbeit liegt jetzt eine Gesetzesnovelle vor, die sich an den aktuellen Erfordernissen der Jagd orientiert und zeitgemäße Rahmenbedingungen für Wildgehege bringt“, betont Landesrat Josef Schwaiger.

Unter anderem wird die Gesetzesnovelle Neuerungen bei den Wildgehegen bringen. Diese müssen in Zukunft so geöffnet werden, dass sie für heimische und ganzjährig vorkommende Arten passierbar sind. Ausgenommen davon sind Wildschweine. „Diese würden sonst große Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen in der Region verursachen“, so Schwaiger. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026.

Auch Fütterung genau geregelt

Außerdem im neuen Jagdgesetz: Fütterungsmöglichkeiten außerhalb von Notzeiten und des Vegetationsbeginns sind nicht mehr erlaubt. Künftig gelten in dieser Hinsicht für Tiere innerhalb und außerhalb von Wildgehegen dieselben Vorschriften.

Schwaiger: „Alle wurden angehört“

„Vor allem in der Diskussion um die Wildgehege gab und gibt es einige Gruppen, die besonders lautstark agieren. Gehört wurden jedoch alle Betroffenen gleichermaßen, nicht nur jene, die sich in den Vordergrund drängen. Mit der Novelle zum Salzburger Jagdgesetz werden jetzt neue Gehege nicht mehr ermöglicht, und das Aussetzen von gezüchteten Tieren für die Jagd wird weiter eingeschränkt. Das kommt nicht nur den Tieren zugute, sondern trägt auch zum positiven Bild der Jagd in Salzburg bei“, ist Josef Schwaiger überzeugt.

Aussetzen von Tieren eingeschränkt

Strengere Bestimmungen bringt die Novelle auch für das Aussetzen von Tieren aus Wildtierzuchtgattern. Diese dürfen künftig weder in Gehegen noch in freier Natur zum Abschuss ausgesetzt werden. Ausnahmen gibt es für den Wiederaufbau von Beständen, beispielsweise nach Tierseuchen oder zur Blutauffrischung. „Dazu ist allerdings eine Bewilligung Pflicht“, sagt Schwaiger.

Invasive Arten werden entnommen

Auch gegen invasive Arten geht das neue Gesetz vor, die Jägerschaft kann diese entnehmen. Grundlage dafür ist die Definition von gebietsfremden Tieren durch die Europäische Union.


Quelle: Land Salzburg



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