Neues Gütesiegel macht Jugendschutz in Niederösterreich sichtbar

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Präsentierten das neue Gütesiegel „Wir.feiern.sicher!“: Bürgermeister Kurt Wittmann (Obmann der Regionalplanungsgemeinschaft Pielachtal; Rabenstein), Dirndlprinzessin Veronika Harm, Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Bürgermeister Arthur Rasch (Hofstetten-Grünau) (v.l.n.r.).
Foto: © NLK Filzwieser
03 Okt 09:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Teschl-Hofmeister: Vorreiterprojekt als begleitende Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes 2019

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in St. Pölten präsentierten Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Kurt Wittmann, der Obmann der Regionalplanungsgemeinschaft Pielachtal und Bürgermeister von Rabenstein, heute, Mittwoch, das neue Gütesiegel „Wir.feiern.sicher!“. „Junge Menschen haben das Recht zu feiern, Spaß zu haben und dabei umfassend durch entsprechende Gesetze geschützt zu sein. Mit dem neuen NÖ Jugendgesetz wurde ein wichtiger Schritt gesetzt und mit dem Gütesiegel ‚Wir.feiern.sicher!‘ soll nun die erfolgreiche Umsetzung unterstützt werden“, erklärte Teschl-Hofmeister. Der Dirndlkirtag im Pielachtal am kommenden Wochenende ist die erste Veranstaltung, die das Gütesiegel zum Jugendschutz erlangt hat.

„Mit Jänner 2019 traten die Änderungen des NÖ Jugendgesetzes in Kraft, diese gilt es jetzt verstärkt an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren. Eine Maßnahme dazu ist das neue Gütesiegel“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister. Neben der Ausweitung der Ausgehzeiten für junge Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, brachte die Gesetzesänderung auch eine Ausweitung der Verbote für Alkohol und Tabakwaren mit sich. Mit dem neuen Gütesiegel „Wir.feiern.sicher!“ sollen nun Veranstalterinnen und Veranstalter, Vereine, die Gastronomie und all jene die mit jungen Menschen verantwortungsvoll feiern möchten dabei unterstützt und für ihr Engagement ausgezeichnet werden. Darüber hinaus trägt das Gütesiegel zu einer positiven Wahrnehmung der Veranstaltung gegenüber aller beteiligten Parteien bei und soll helfen eine vertrauenswürde Grundlage für Veranstaltungen sicherzustellen.

Ein Leitfaden dient als Grundlage und enthält praktische und bereits erfolgreich erprobte Anregungen zur attraktiven Festgestaltung. Von der Planung vor der Feier über die Durchführung bis hin zum Veranstaltungsende und dem Heimweg der jungen Mensche, finden sich jede Menge Tipps, Tricks und andere nützliche Inhalte, die Planung und Umsetzung einer Veranstaltung erleichtern sollen. Um das Gütesiegel zu erlangen, müssen Kriterien wie etwa ein Rauchverbot am Veranstaltungsgelände, Verzicht auf Trinkaktionen oder das Anbieten von Gratiswasser, erfüllt werden.

„Das Gütesiegel ist eine Maßnahme, die Bewusstsein für die Wichtigkeit des neuen Jugendgesetzes schafft und dabei unterstützt, Sicherheit und Spaß junger Menschen zusammenzubringen. Ein Weg, der die Feierkultur auch beim Dirndlkirtag im Pielachtal nachhaltig für alle verbessert“, sind der Obmann der Regionalplanungsgemeinschaft und Bürgermeister Kurt Wittmann aus Rabenstein und sein Amtskollege Arthur Rasch aus Hofstetten-Grünau überzeugt. „Wir wollen ein klares Bekenntnis zum Jugendschutz zeigen. Wir haben das Gütesiegel für den Dirndlkirtag am kommenden Wochenende in Hofstetten-Grünau erworben. Maßnahmen die wir setzen sind etwa eine Happy Hour für alkoholfreie Getränke oder der Verzicht auf den Verkauf von Alkopops. Besonders stolz sind wir auf die eigene Zug-Kooperation, um unseren Gästen eine sichere An- und Abreise zu gewähren.“ Zudem wird der kommende Dirndlkirtag auch der erste sein, der plastikfrei ist – auch hier wolle man Vorreiter sein, so Kurt Wittmann.

Das neue Jugendschutzgesetz 2019 schützt Jugendliche vor negativen Folgen des Konsums von Alkohol und Rauchwaren und fixiert klare Ausgehzeiten, die der aktiven Lebensgestaltung junger Menschen von heute entgegenkommen. Die konkreten Änderungen brachten etwa eine Anhebung der Ausgehzeiten von 22 auf 23 Uhr bis 14 Jahre. So gibt es nun nur mehr zwei Ausgehzeiten, die sich Jugendliche merken müssen. Unter 14 Jahre bis 23 Uhr und von 14 bis 16 Jahre bis 1 Uhr. Auch beim Konsum von Tabakwaren und gebranntem Alkohol gab es eine Anhebung des Alters: So dürfen beide Güter erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden. Das neue Jugendschutzgesetz trat mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft.

„Wir wünschen den jungen Menschen erfolgreiche und spannende Veranstaltungen und freuen uns, dabei unterstützen und beraten zu können. Mit „Wir.feiern.sicher!“ gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zu einem zeitgemäßen Jugendschutz“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister abschließend.

Mit der Projektumsetzung von „Wir.feiern.sicher!“ wurde die Jugendinfo NÖ betraut, die in Kooperation mit der Fachstelle NÖ und weiteren Projektpartnern ein umfassendes Konzept entwickelt hat. Mit Herbst 2019 startet diese niederösterreichweite Initiative, um Feiern und Jugendschutz in beispielhafter Weise miteinander zu verbinden.



Quelle: Land Niederösterreich



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