Neue Leistungen für Wiens Versicherte und VertragsärztInnen

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Wien

13 Jul 06:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ultraschall bei GynäkologInnen über die e-card, Bonus für ÄrztInnen bei längeren Öffnungszeiten

Mit 1. Juli 2019 hat die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ihre Leistungen ausgeweitet. Basis dafür ist der Honorarabschluss mit der Ärztekammer unter finanzieller Beteiligung der Stadt Wien aus dem Vorjahr. Von den neuen Angeboten profitieren sowohl die Versicherten als auch die VertragsärztInnen. Die Details im Überblick:

Der gynäkologische Ultraschall kann bei allen Vertragsfachärztinnen und -ärzten und Vertragsgruppenpraxen für Gynäkologie von Patientinnen ab sofort über die e-card in Anspruch genommen werden - VertragsärztInnen für Allgemeinmedizin und VertragsfachärztInnen für Kinder-und Jugendheilkunde erhalten für die Ausweitung ihrer Öffnungszeiten einen Bonus (SVÖ-Bonus) In der Telemedizin wird ein Pilotprojekt gestartet

„Die Angebotserweiterung ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung zu verbessern und modernen Herausforderungen anzupassen. Man sieht, was möglich ist, wenn sich alle Beteiligten konstruktiv zusammensetzen“, betonen WGKK-Obmann Alois Bachmeier, der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Johannes Steinhart, und Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker unisono.

„Gerade der Ultraschall bei den Frauenärztinnen und Frauenärzten war der WGKK ein großes Anliegen“, unterstreicht Bachmeier. Der WGKK-Obmann fügt hinzu: „Es ist wichtig, dass die Patientinnen die Leistung nun über die e-card erhalten können. Wir gehen davon aus, dass noch heuer an die 150.000 Frauen diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.“

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker: „Ich freue mich, dass wir durch unsere Mitfinanzierung dringend notwendige Impulse zur Verbesserung im niedergelassenen Bereich bewirken konnten. Jetzt muss sich zeigen, dass damit eine nachhaltige Entlastung des Spitalbereichs erzielt werden kann. Die Abstimmung dieser Bereiche hat mein besonderes Augenmerk. Die SteuerzahlerInnen können kein unlimitiertes Wachstum beider Bereiche finanzieren.“

Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer für Wien und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte betont: „Der SVÖ-Bonus ist ein attraktiver Anreiz für Hausärztinnen und Hausärzte, um erweiterte Öffnungszeiten für Patientinnen und Patienten anbieten zu können. Denn durch diese Zusatzhonorierung können beispielsweise höhere Personalkosten, die bei langen Praxisöffnungen anfallen, gedeckt werden.“ Laut Steinhart geht das Konzept bereits auf: „In Wien halten wir durch den SVÖ-Bonus aktuell bei insgesamt 1.000 Stunden längeren Öffnungszeiten pro Woche, was eine massive Ausweitung des Angebots im niedergelassenen Bereich bedeutet und die Spitalsambulanzen spürbar entlastet.“

Die neuen Leistungen im Detail

Der gynäkologische Ultraschall war bisher bei den Wiener VertragsgynäkologInnen keine Kassenleistung, eine Inanspruchnahme dieser Untersuchung war jedoch in Ordinationen für Radiologie möglich. Diese Ungereimtheit wurde nun beseitigt. Seit Beginn des Monats werden die Kosten sowohl für den vaginalen als auch den abdominalen Ultraschall bei allen Vertragsfachärztinnen und -ärzten und Vertragsgruppenpraxen für Gynäkologie von der WGKK übernommen.

Für Kassenordinationen, die überdurchschnittlich versorgungswirksam sind und zumindest 25 Stunden pro Woche offenhalten, sind Bonus-Zahlungen vorgesehen. Je mehr PatientInnen in einer Ordination insgesamt betreut werden, desto höher ist die finanzielle Unterstützung. VertragsärztInnen für Allgemeinmedizin erhalten die Prämie ab 1.200 Fällen pro Quartal, bei den VertragsärztInnen für Kinder-und Jugendheilkunde liegt der Grenzwert bei 700 Fällen im Quartal. Bei den AllgemeinmedizinerInnen liegt die Bonus-Zahlung pro Fall zwischen 5 und 6,5 Euro, bei den KinderärztInnen sind es zwischen 3 und 6 Euro.

Weiters läuft seit 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 ein Pilotprojekt in der Telemedizin: Einbezogen sind die Fächer Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Gynäkologie. Die ÄrztInnen erhalten die Möglichkeit, Beratungen, die beispielsweise telefonisch erfolgen, mit der WGKK abzurechnen. Voraussetzung dafür: Die/der Erkrankte muss in der Ordination bereits PatientIn sein. Zudem gilt es, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der persönliche Kontakt zwischen PatientIn und Arzt/Ärztin ist bei der Telemedizin freilich ebenfalls Bedingung. (Schluss)


Quelle: Stadt Wien



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