Neue Förderungsrichtlinie der Stadt Graz

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Graz

04 Nov 16:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Ab 1. November gilt eine neue Richtlinie für Förderungen, die von der Stadt Graz vergeben werden. Diese werden nun vorwiegend digital verwaltet - vom Antrag bis zu Abrechnung. Das bedeutet, dass allgemeine Förderungsanträge ausschließlich mittels Online-Formular eingebracht werden können. Die FörderungswerberInnen werden dabei schrittweise durch das Formular geführt. Je höher der beantragte Förderungsbetrag ist, desto detailliertere Angaben müssen gemacht werden.

Elektronische Übermittlung der Rechnungsbelege

Mit der digitalen Förderungsabwicklung ist es auch nicht mehr notwendig, Ordner voller Rechnungen zur Förderungsstelle zu bringen. Zukünftig muss bei der Abrechnung einer Förderung zunächst eine Aufstellung der Rechnungsbelege elektronisch übermittelt werden. Die Förderungsstelle sucht aus der Liste der Belege jene aus, die im nächsten Schritt elektronisch zur Überprüfung vorzulegen sind.

Bitte ausreichend dokumentieren!

Verstärktes Augenmerk wird auf die Nachweise der tatsächlichen Realisierung des geförderten Vorhabens in Form von Dokumentationsmaterial, Tätigkeitsberichten usw. gelegt. Dazu gehört es auch, dass bei Förderungen ab 30.000 Euro ein Evaluierungskonzept verlangt wird. Das ermöglicht es im Nachhinein, die Wirksamkeit einer geförderten Maßnahme zusammenfassend zu bewerten. Damit soll erreicht werden, dass die Fördergelder, die von der Stadt Graz aufgewendet werden, optimal und zum bestmöglichen Nutzen eingesetzt werden.

Handbuch zur Förderungsrichtlinie

Zur Unterstützung für alle, die um eine Förderung für ein Projekt, einen Verein etc. ansuchen wollen, gibt es ein Handbuch zur Förderungsrichtlinie. Im Handbuch werden die Bestimmungen der Förderungsrichtlinie erläutert. Außerdem sind wichtige Hinweise von der Antragstellung bis zur Abrechnung enthalten.


Quelle: Stadt Graz



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