Nächster Schwung an Parkpickerl-Erinnerungsschreiben wurde versandt
Foto: PID/Jobst
Gängige Praxis bleibt aufrecht
Die Magistratischen Bezirksämter der Stadt Wien sind bei vielen Anliegen und Verfahren die erste Anlaufstelle für die BürgerInnen im Magistrat. So auch beim Parkpickerl – wer ein Parkpickerl beantragt oder es verlängert, macht dies persönlich über sein Bezirksamt oder aber online https://www.wien.gv.at/advparkraumapp/internet/Antrag.aspx.
Dabei achten die Bezirksämter seit Jahren darauf, kundInnenfreundlich zu agieren. Vor Ablauf der Gültigkeit eines bestehenden Parkpickerls werden daher von den Bezirksämtern, als freiwillige Serviceleistung, Informations- bzw. Erinnerungsschreiben an die BürgerInnen versandt.
Allein im Jahr 2019 gab es bisher 111.873 derartige Schreiben. Gestern wurde die nächste Tranche an Erinnerungsschreiben zum Ablauf der Gültigkeit des Parkpickerls versandt. Die große Zufriedenheit der BürgerInnen mit diesem Service sowie das einwandfreie Funktionieren zeigen sich auch an der geringen Anzahl an zusätzlichen Urgenzen oder Beschwerden in diesem Zusammenhang, die sich nur im Promillebereich bewegen.
Entgegen einiger Medienberichte hält die Stadt Wien an der bewährten Praxis auch weiterhin fest, die Bevölkerung mit Erinnerungsschreiben auf den Ablauf ihres Parkpickerls aufmerksam zu machen. Ausgenommen sind all jene Personen, die das ausdrücklich nicht wünschen.
Sollten sich BürgerInnen über das Gültigkeitsende ihres Parkpickerls informieren wollen, kann dieses bereits jetzt aus dem Bescheid bzw. aus einer dem Bescheid angehängten Allonge abgelesen werden. Darüber hinaus kann die Gültigkeit des Parkpickerls online unter https://mein.wien.gv.at/Meine-Amtswege/?parkpickerl-gueltigkeitsabfrage#dss-meine-amtswege-parkpickerl-gueltigkeit-modal abgefragt werden. (Schluss)
Quelle: Stadt Wien